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Von vier Prozent Zinsen aufs Tagesgeld bleibt Ihnen fast nichts

Дата публикации: 25-09-2026 12:33:00

Wie viel Rendite bleibt nach Steuern und Inflation? Unsere Tabelle zeigt reale Erträge für Tagesgeld, Aktien und ETFs bei 2,9 Prozent Inflation.

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Die EZB hat vergangene Woche die Leitzinsen angehoben. Das ist gut für festverzinste Wertpapiere wie Tagesgeld. Doch unsere Rechnung zeigt, dass selbst die dort angebotenen vier Prozent wenig nutzen.

Rund 9,5 Billionen Euro haben die Deutschen angespart. Egal, ob das Geld auf einem Tagesgeldkonto liegt, in einem Aktiendepot steckt oder Sie sich dafür physisches Gold gekauft haben, wächst es durch Zinsen und Renditen an.

  • Tagesgeld wird aktuell teils für mehr als vier Prozent Zinsen pro Jahr angeboten,
  • der DAX verbucht in diesem Jahr bisher ein Plus von rund vier Prozent.
  • Deutsche Staatsanleihen werden derzeit für rund 3,5 Prozent Zinsen angeboten.
  • Der Goldpreis hat seit Jahresbeginn um 1,5 Prozent zugelegt.
0,6 statt 4,0 Prozent Rendite

Doch das sind die nominalen Renditen der verschiedenen Geldanlagen. Sie lassen außer Acht, dass auf alle realisierten Gewinne noch Steuern fällig werden. Außerdem zehrt die Inflationsrate von zuletzt 2,9 Prozent am Wert Ihrer Geldanlagen. Damit Ihr Erspartes also die bisherige Kaufkraft behält, muss die Rendite schon deutlich über 2,9 Prozent liegen. Wir zeigen das an einem Beispiel:

Nehmen wir an, Sie haben 50.000 Euro auf ein Tagesgeldkonto mit vier Prozent Zinsen eingezahlt. Am Jahresende erhalten Sie also eine Gutschrift von 2000 Euro. Die Hälfte davon ist für Alleinstehende aufgrund des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro steuerfrei. Auf die andere Hälfte zahlen Sie 25 Prozent Abgeltungsteuer. Auf diese Steuer erhebt der Staat noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Insgesamt müssen Sie also 26,375 Prozent abziehen. Von 2000 Euro Zinsen bleiben Ihnen so noch 1736,25 Euro. Ihr Vermögen wächst also von 50.000 auf 51.736,25 Euro. Doch durch die Inflation sinkt die Kaufkraft dieses Geldes. Bei einer angenommenen Teuerungsrate von 2,9 Prozent hat Ihr Erspartes noch einen Wert von 50.278,18 Euro. Das sind nur noch 0,6 Prozent mehr als am Jahresanfang. Ein Zinssatz von vier Prozent reicht also kaum aus, um Ihre reale Kaufkraft merklich zu steigern. Die Rechnung gilt analog auch für andere festverzinste Anlagen wie Festgeld, Staats- und Unternehmensanleihen.

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Das gilt für Aktien, Fonds und ETFs

Anders sieht die Lage aus, wenn Sie Ihr Geld statt in Tagesgeld in ein Aktienportfolio angelegt haben. Grundsätzlich werden hier die reinen Kurssteigerungen nicht besteuert, weil Sie diese der Steuerlogik nach nicht real nutzen können. Versteuern müssen Sie hingegen Dividenden sowie Gewinne, die Sie beim Verkauf von Aktien gegenüber dem Kaufpreis erzielen. Solange es sich um Einzelaktien handelt, werden all diese Renditen exakt gleich versteuert wie Zinsen beim Tagesgeld. Das Finanzamt zieht den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro vom Gewinn ab und berechnet danach Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.

Anders sieht es bei Aktienfonds aus. Hier ist es egal, ob es um aktiv gemanagte Fonds oder passive ETFs geht. In beiden Fällen greift vor dem Sparer-Pauschbetrag noch die Teilfreistellung. Das bedeutet, dass 30 Prozent der steuerpflichtigen Erträge aus dem Fonds steuerfrei bleiben. Das gilt für Ausschüttungen, Verkaufsgewinne und gegebenenfalls auch die Vorabpauschale. Auf die restlichen 70 Prozent wendet das Finanzamt dann wieder Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Das erhöht die realen Renditen. Aus vier Prozent Gewinn mit einem ETF in einem Jahr werden dadurch real bei 50.000 Euro Anlagevermögen 0,9 Prozent Rendite. Bei Einzelaktien oder Tagesgeld waren es nur 0,6 Prozent.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt nur, wenn ein Fonds mindestens zu 50 Prozent aus Aktien besteht. Bei mindestens 25 Prozent sind es nur 15 Prozent Teilfreistellung. Ist die Quote noch geringer, entfällt die Freistellung ganz und es fallen Steuern für den kompletten Gewinn an.

Gold und Kryptowährung werden anders besteuert

Noch anders sieht die Lage bei Geldanlagen wie physischem Gold, Kryptowährungen oder dem Handel mit Kunstwerken aus. Das Bundesfinanzministerium behandelt Gewinne aus dem Verkauf dieser Güter nicht als Geldanlagen, sondern als private Veräußerungsgeschäfte. Die sind steuerfrei, wenn Sie das jeweilige Gut zuvor mindestens ein Jahr gehalten haben. Verkaufen Sie es aber innerhalb eines Jahres nach Kauf, greift eine Freigrenze von 1000 Euro. Bleibt der Gewinn aus all Ihren privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres darunter, fällt keine Steuer an. Liegt er mindestens so hoch, müssen Sie allerdings den kompletten Gewinn versteuern, nicht nur die Summe, die 1000 Euro überschreitet. Außerdem rechnet das Finanzamt den Gewinn dann Ihrem persönlichen Einkommen hinzu. Es gilt nicht als Kapitalertrag und wird entsprechend auch nicht mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag belegt. Je nach Einkommenslage können auf private Veräußerungsgeschäfte also deutlich höhere Steuersätze fällig werden.

Bei Kryptowährungen könnte sich die Lage aber kommendes Jahr ändern. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Kryptowährungen als Kapitalanlagen behandelt würden. Der Entwurf würde die Haltefrist streichen. Dafür würde der Sparer-Pauschbetrag gelten und Gewinne dann wie bei Aktien und Fonds mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag statt persönlichem Einkommensteuersatz belegt werden.

Das bedeutet die reale Rendite für Ihre Altersvorsorge

Was all das für Ihre realen Renditen bedeutet, hängt auch von Ihrer Anlagesumme ab. Je geringer diese ist, desto höher ist der Einfluss des Sparer-Pauschbetrags auf die Abzüge. In unseren Rechenbeispielen haben wir Vermögen von 10.000 und 100.000 Euro angenommen. Wenn Sie das Geld unter Ihre Matratze legen oder irgendwo anders ohne jegliche Rendite horten, verliert es bei der aktuellen Inflation in einem Jahr rund 2,8 Prozent an Wert. Eine Geldanlage zu einem Prozent Rendite reduziert das auf minus 1,8 Prozent. Dabei ist es egal, ob Sie das Geld festverzinst, in Aktien, Aktienfonds oder ETFs anlegen. Sie überschreiten bei höchstens 100.000 Euro Anlagevermögen nie den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro Gewinn.

Bei drei Prozent Rendite werden Unterschiede sichtbar. Während Sie bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro noch einen minimalen Gewinn von 0,1 Prozent machen, sind es bei 100.000 Euro je nach Anlageform zwischen 0,2 und 0,4 Prozent Verlust. Noch deutlicher ist der Unterschied bei fünf Prozent Rendite. Hier haben kleine Vermögen mit 2,0 Prozent doppelt so viel reale Rendite wie zehnmal so hohe Vermögen in anderen Anlageformen. Ausnahme sind ETFs, die es dank der Teilfreistellung immerhin auf 1,4 Prozent schaffen. Sollten Sie es auf 10 Prozent Rendite pro Jahr schaffen, wäre der Unterschied bei der realen Rendite schon zwischen 1,5 und 2,3 Prozentpunkten je nach Anlagesumme.

Dieses Wissen ist besonders für Ihre Altersvorsorge wichtig. Wenn Sie berechnen, wie hoch Ihr Erspartes zum Renteneintritt sein sollte, müssen Sie den Wertverlust in der Ansparphase einbeziehen. Brauchen Sie etwa 500 Euro Zusatzrente pro Monat und arbeiten nach der Faustformel, dass diese für 25 Jahre reichen sollte, ergibt das ein Vermögen von 150.000 Euro. Dies gilt allerdings in heutiger Kaufkraft. Weil diese schwindet, muss die tatsächliche Summe zu Ihrem Renteneintritt höher sein. Wie hoch, hängt davon ab, wie viele Jahre es noch bis dahin sind und mit welcher durchschnittlichen Inflation Sie rechnen.

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