Eine Filialleiterin aus Schweden verliert ihren Job in einem Luxusgeschäft. Nun fordert ihre Gewerkschaft hohe Zahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber.
Eine Filialleiterin aus Schweden verliert ihren Job in einem Luxusgeschäft. Nun fordert ihre Gewerkschaft hohe Zahlungen vom ehemaligen Arbeitgeber.
In einem Luxusgeschäft in Stockholm gibt es derzeit einen rechtlichen Streit über die Kündigung einer Filialleiterin. Der Arbeitgeber hatte die Frau im Mai gekündigt und ihr dabei Verstöße gegen interne Vorgaben vorgeworfen, wie die Fachzeitung „Arbetet“ berichtet.
Die Frau war 2025 zeitweise krankgeschrieben und hatte einen Plan für ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz. Nach Darstellung des Unternehmens verstieß sie gegen mehrere Vorgaben. Unter anderem soll sie außerhalb ihrer Arbeitszeit Kontakt zu Kollegen gehabt und bei Krankheit keine Bescheinigung für den ersten Fehltag eingereicht haben.
Die schwedische Gewerkschaft Handels hält die Kündigung für ungerechtfertigt und zieht deshalb vor das zuständige Arbeitsgericht. Neben 180.000 schwedischen Kronen (etwa 16.362 Euro) Schadensersatz fordert die Organisation auch die Fortzahlung des bisherigen Einkommens der Frau. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung soll sie monatlich mehr als 97.000 Kronen (circa 8817 Euro) erhalten.
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Die Gewerkschaft fordert neben der Weiterzahlung des Gehalts auch die Rücknahme der Kündigung. „Sie hat nicht zu falschen Zeiten gearbeitet und sie hat ärztliche Bescheinigungen vorgelegt, als sie krank war“, sagt Henric Ask, Jurist bei der Rechtsschutzorganisation LO-TCO Rättsskydd.
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Nach Informationen von „Arbetet“ muss das zuständige Arbeitsgericht in Schweden über den Streit entscheiden. Das Unternehmen soll bis zum 15. September auf die Klage reagieren.
Bei einer ungerechtfertigten Kündigung sollten auch Arbeitnehmer in Deutschland entsprechend handeln. Innerhalb von drei Wochen muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst kann die Frist verstreichen. Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dabei helfen, die eigenen Rechte zu prüfen und die Klage vorzubereiten, erklärt das Juraforum.
Parallel zur Klage kann das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat sinnvoll sein. So lassen sich mögliche Lösungen finden und wichtige Informationen zu den Kündigungsgründen erhalten. Eine Rechtsschutzversicherung kann zudem Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, greift bei einem bereits laufenden Streit jedoch in der Regel nicht.