Eine US-Amerikanerin verlor wegen ihrer Chemotherapie ihren Job. Nun erhält sie nach einem Rechtsstreit 230.000 Dollar Entschädigung.
Eine US-Amerikanerin verlor wegen ihrer Chemotherapie ihren Job. Nun einigte sie sich mit ihrem Ex-Arbeitgeber auf eine Entschädigung von 230.000 Dollar.
Die US-Amerikanerin Marie Marc verlor ihren Arbeitsplatz, weil sie während ihrer Chemotherapie gegen Brustkrebs zu häufig fehlte. Ihr Arbeitgeber, der Geflügelproduzent Butterball, hatte die Fehlzeiten als Verstoß gegen die Anwesenheitsregeln gewertet. Wie der US-Sender „WRAL“ berichtet, einigte sich das Unternehmen mit der langjährigen Mitarbeiterin auf einen Vergleich: Marie Marc erhält 230.000 Dollar von ihrem Ex-Arbeitgeber.
Das Wichtigste in Kürze:
Die US-Kommission für Chancengleichheit bei der Beschäftigung (Equal Employment Opportunity Commission, EEOC) hatte im Namen von Marc Klage eingereicht. Sie warf dem Unternehmen vor, gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) verstoßen zu haben, weil es der Mitarbeiterin keine angemessene Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen an die notwendige Krebsbehandlung ermöglicht habe.
Der Klage zufolge hatte Marc versucht, ihre Fehlzeiten über den Dienstleister zu entschuldigen, der für die Sozialleistungen der Butterball-Mitarbeiter zuständig ist. Der beantragte Urlaub sei jedoch nie genehmigt worden. Stattdessen wurde ihr vorgeworfen, gegen die Anwesenheitsregeln des Unternehmens verstoßen zu haben.
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Die EEOC hatte Butterball bereits im vergangenen Jahr über die Ergebnisse ihrer Untersuchung informiert und zunächst versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Nachdem diese Gespräche gescheitert waren, reichte die Behörde Klage vor einem Bundesgericht ein.
Butterball wies die Vorwürfe im Juli zurück und bestritt, etwas falsch gemacht zu haben. Im September einigten sich beide Seiten dennoch auf einen Vergleich, um die Belastungen, Kosten und Verzögerungen eines weiteren Rechtsstreits zu vermeiden.
Von den 230.000 Dollar entfallen demnach rund 18.000 Dollar auf ausstehendes Arbeitsentgelt, 135.000 Dollar auf eine Entschädigung und 77.000 Dollar auf Anwaltskosten.
Neben der Zahlung verpflichtete sich der Konzern zu Änderungen seiner Richtlinien im Umgang mit Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen. Dazu gehören zusätzliche Schulungen, eine bessere Erfassung und Nachverfolgung von Anträgen auf angemessene Vorkehrungen sowie eine umfassendere Information der Beschäftigten über ihre Rechte am Arbeitsplatz.
Der Vergleich enthält kein Schuldeingeständnis des Unternehmens. Eine Anfrage von WRAL nach einer Stellungnahme blieb bislang unbeantwortet.
Wenn Beschäftigte in Deutschland während einer Krebsbehandlung krankheitsbedingt ausfallen, haben sie für bis zu sechs Wochen grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Anschließend können gesetzlich Versicherte Krankengeld erhalten.
Eine Kündigung allein wegen der Krebserkrankung ist nicht zulässig. Allerdings kann eine krankheitsbedingte Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sein, etwa wenn auch künftig mit erheblichen Fehlzeiten zu rechnen ist und diese den Betrieb stark belasten.
Vor einer solchen Kündigung muss der Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung prüfen. War die Mitarbeiterin innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss er ihr grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Bei einer anerkannten Schwerbehinderung gilt zudem ein besonderer Kündigungsschutz: In der Regel muss das Integrationsamt einer Kündigung vorher zustimmen. Eine Krebserkrankung kann je nach Art und Verlauf zu einer Schwerbehinderung führen.