Abfindung und Arbeitslosengeld geben nach einer Kündigung finanzielle Sicherheit. Experten warnen jedoch davor, die Jobsuche zu lange aufzuschieben.
Eine Kündigung kann Beschäftigte schwer treffen. Doch auch wer mit Abfindung und Arbeitslosengeld erst einmal finanziell abgesichert ist, sollte die Jobsuche nicht zu lange aufschieben.
Eine Kündigung ist fast immer hart für Beschäftigte – besonders belastend kann der Moment sein, in dem ihnen die Trennung mitgeteilt wird. Die Personalexpertin Sabrina Zeplin berichtet im Gespräch mit dem „Spiegel“:
„Ich erlebe Menschen, die Monate später noch wortwörtlich aus ihrem Trennungsgespräch zitieren, weil sie es als so erniedrigend wahrgenommen haben.“
Dadurch entstehe zunächst wenig finanzieller Druck, unmittelbar eine neue Stelle zu finden. Ein längeres Sabbatical könne verlockend sein. Gleichzeitig bestehe das Risiko, dass sich die Jobsuche dadurch unnötig verlängert.
Dass eine finanzielle Absicherung die Jobsuche verlangsamen kann, zeigt auch die Arbeitsmarktforschung. Eine Studie zur Reform des deutschen Arbeitslosengeldes ergab: Als sich die mögliche Bezugsdauer für bestimmte ältere Arbeitslose um drei Monate verlängerte, gingen die Bewerbungsaktivitäten zunächst zurück. Pro zusätzlichem Monat möglicher Leistungsdauer sank die Zahl der Bewerbungen in den ersten beiden Monaten der Arbeitslosigkeit um rund zehn Prozent. Auch die durchschnittliche Dauer bis zur Wiederbeschäftigung nahm zu.
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Eine weitere Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine längere Dauer der Nichtbeschäftigung die späteren Löhne drückt. Demnach reduziert ein zusätzlicher Monat Nichtbeschäftigung den späteren Lohn im Durchschnitt um etwa 0,8 Prozent.
Zumal die Jobsuche ohenhin schwieriger werde, wenn das berufliche Wissen mit der Zeit veralte.
„Je länger Sie arbeitslos sind, desto größer ist das Risiko, weiterhin arbeitslos zu bleiben“, warnt die Agentur für Arbeit.
Wer nach einer Kündigung finanziell abgesichert ist, sollte die gewonnene Zeit nutzen. Sinnvoll kann es sein, frühzeitig den Arbeitsmarkt zu beobachten, Kontakte zu pflegen und sich gegebenenfalls weiterzubilden.
Zumal: Arbeitslosengeld ist keine bezahlte Auszeit. Wer ALG I bezieht, muss grundsätzlich eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten. Wer sich nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht, kann eine Sperrzeit riskieren.
Wer bereits weiß, dass eine Kündigung ansteht, sollte nicht erst nach dem letzten Arbeitstag aktiv werden. Die Bundesagentur empfiehlt, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Steht das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits fest, muss die Meldung grundsätzlich spätestens drei Monate vorher erfolgen; erfährt man kurzfristiger davon, gilt eine Frist von drei Tagen.
Eine Alternative zur klassischen betriebsbedingten Kündigung sind Freiwilligenprogramme. Dabei entscheiden Beschäftigte selbst, ob sie das Unternehmen gegen eine vereinbarte Abfindung verlassen.
Für Betroffene könne das laut Personalexpertin Zeplin psychologisch einen erheblichen Unterschied machen. Wer selbst entscheiden könne, behalte zumindest einen Teil der Kontrolle über die Situation.
Eine Kündigung werde dagegen häufig als Verlust der Selbstbestimmung erlebt. Die Art der Trennung könne deshalb auch beeinflussen, wie Beschäftigte anschließend über ihren ehemaligen Arbeitgeber sprechen.
Eine weitere Möglichkeit, Entlassungen zu vermeiden, sind Weiterbildungen und Umschulungen. Gerade bei langfristigen Veränderungen – etwa durch Digitalisierung oder den Einsatz künstlicher Intelligenz – könnten Unternehmen Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifizieren.
Das sei vor allem für größere Konzerne machbar. Im Mittelstand könne eine solche Umstellung dagegen schwieriger sein. Dort könne die Lücke zwischen den bisherigen Qualifikationen und den künftig benötigten Fähigkeiten zu groß sein.
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