Wer im Ruhestand Steuern sparen will, sollte früh planen. Ein US-Fall zeigt, warum der Zeitpunkt der Besteuerung entscheidend sein kann.
Eine US-Rentnerin lässt ihr Altersvorsorgevermögen jahrelang liegen und muss dann ordentlich Steuern zahlen. Warum auch deutsche Sparer auf den Zeitpunkt der Besteuerung achten sollten.
Mit 64 Jahren ging eine US-Amerikanerin in Rente. Auf ihrem 401(k)-Konto – einer steuerlich begünstigten betrieblichen Altersvorsorge in den USA – lagen zu diesem Zeitpunkt 380.000 Dollar. Nach Angaben des Finanzportals „247WallSt“ hatte sie anschließend neun Jahre lang kaum steuerpflichtiges Einkommen.
Das Wichtigste in Kürze:
Genau diese Jahre hätte sie für eine steuerlich günstigere Aufteilung ihres Altersvorsorgevermögens nutzen können. Sie hätte Teile des Geldes aus dem 401(k) in einen sogenannten Roth-Account übertragen können. Dabei wird der umgewandelte Betrag sofort versteuert, kann danach aber grundsätzlich steuerfrei entnommen werden.
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Die Frau tat das nicht. Ihr Geld blieb im 401(k) investiert und wuchs weiter. Für seine Berechnung unterstellt „247WallSt“ eine durchschnittliche Rendite von sechs Prozent pro Jahr. Daraus ergibt sich nach neun Jahren ein Guthaben von rund 642.000 Dollar.
Mit 73 Jahren begannen die vorgeschriebenen Mindestentnahmen. Auf Basis des angenommenen Guthabens berechnet das Finanzportal eine erste Entnahme von rund 24.200 Dollar. Zusammen mit ihren Sozialversicherungsleistungen war ihr steuerpflichtiges Einkommen damit so hoch, dass ein Teil der Entnahme mit 22 Prozent besteuert wurde.
Der Fall zeigt ein einfaches Prinzip: Wer nach dem Berufsleben zunächst wenig steuerpflichtiges Einkommen hat, kann in dieser Phase einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben als später.
Werden Steuern auf Altersvorsorgevermögen dagegen erst Jahre später fällig, können höhere Renten, Pflichtauszahlungen oder andere Einkünfte den Steuersatz erhöhen. Der Aufschub ist dann nicht automatisch ein Vorteil.
Im Fall der US-Amerikanerin wäre es deshalb sinnvoll gewesen, einen Teil der späteren Steuerlast in die einkommensarmen Jahre vorzuziehen. Sie hätte damit nicht unbedingt Steuern vermieden. Sie hätte aber einen Teil ihres Vermögens möglicherweise zu einem niedrigeren Steuersatz versteuern können.
Hinzu kommt: Je größer das steuerpflichtige Altersvorsorgevermögen wird, desto höher können später auch vorgeschriebene Entnahmen ausfallen. Dadurch kann die Steuerbelastung zusätzlich steigen.
Das US-System lässt sich zwar kaum auf Deutschland übertragen, denn einen 401(k) und die dortigen Pflichtentnahmen gibt es hier nicht. Das Grundproblem ist aber vergleichbar: Auch bei deutschen Altersvorsorgeprodukten sollte man nicht nur auf die Rendite schauen, sondern auf die Belastung bei der Auszahlung.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge etwa werden Beiträge während des Berufslebens steuerlich begünstigt. Die späteren Betriebsrenten müssen dagegen grundsätzlich versteuert werden. Bei gesetzlich Krankenversicherten können zudem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Ob sich eine Entgeltumwandlung lohnt, hängt deshalb unter anderem vom Arbeitgeberzuschuss, den Vertragskosten, der Rendite und der späteren Steuer- und Abgabenlast ab. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss beträgt grundsätzlich 15 Prozent, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale reicht das bei vielen Verträgen nicht aus; sie hält häufig einen Zuschuss von mindestens 60 Prozent für sinnvoll.
Für Sparer bedeutet das: Nicht nur fragen, wie viel die Altersvorsorge erwirtschaftet – sondern auch, wie viel davon nach Steuern und Abgaben tatsächlich übrig bleibt.
| # | Наименование новости | Тональность | Информативность | Дата публикации |
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