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Jetzt selbst ausrechnen: Wann Sie in Rente gehen dürfen

Дата публикации: 11-09-2026 15:12:00

Rente mit 63, 65 oder 67? Unser Rechner zeigt Ihren Rentenbeginn – und was die geplante Reform für Ihre Lebensplanung bedeuten könnte.

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Rente mit 63, 65 oder 67? Unser Rechner zeigt Ihren Rentenbeginn – und was die geplante Reform für Ihre Lebensplanung bedeuten könnte.

Für den Jahrgang 1961 liegt sie bei 66 Jahren und sechs Monaten, für 1962 Geborene bei 66 Jahren und acht Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Das plant die Bundesregierung zum Renteneintrittsalter

Doch die Regeln könnten sich ändern. Die Rentenkommission empfiehlt, die Altersgrenze nach 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach heutiger Prognose würde sie bis 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigen.

Zugleich soll die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren entfallen und durch eine Schutzregel für gesundheitlich belastete, langjährige Beitragszahler ersetzt werden. Der frühestmögliche Rentenbeginn nach 35 Versicherungsjahren soll von 63 auf 64 Jahre steigen.

Noch handelt es sich jedoch um Empfehlungen, nicht um geltendes Recht. Bis zu einem entsprechenden Gesetz bleiben die heutigen Altersgrenzen maßgeblich.

Früher in Rente: Diese Regeln gelten

Ein früherer Ausstieg aus dem Arbeitsleben ist möglich: Nach mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte aktuell weiterhin ab 63 beziehen. Dafür fallen allerdings lebenslange Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat an – für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 maximal 14,4 Prozent.

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Erreichen Sie mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre, können Sie derzeit früher ohne Abschläge in Rente gehen. Für den Jahrgang 1961 liegt die Grenze bei 64 Jahren und sechs Monaten, für 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 ist diese Rente mit 65 möglich. Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“, für die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge, ist also längst überholt.

Sonderregeln gelten unter anderem für Menschen mit Schwerbehinderung. Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren können ab 1964 Geborene mit 65 Jahren abschlagsfrei oder ab 62 mit Abschlägen in Rente gehen.

Wichtig: Nicht jede Zeit zählt für jede Rentenart gleichermaßen. Besonders bei der 45-Jahre-Regel können etwa Studienzeiten oder bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben.

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