Aktivrente, Mütterrente III, Altersvorsorgedepot: Diese Rentenregeln gelten 2026 und 2027. Das ändert sich für Sie.
Die Bundesregierung ringt um eine Rentenreform. Viele neue Regeln sind jedoch bereits beschlossen. FOCUS online zeigt, was sich jetzt und schon bald für Sie ändert.
Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat Ende Juni 33 Reformvorschläge vorgelegt. Ursprünglich hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigt, sie in einer Rentenreform umsetzen zu wollen. Inzwischen streitet die Koalition wieder über einzelne Punkte wie die „Rente mit 63“. Trotzdem will die Koalition möglichst noch im Herbst ein Reformpaket beschließen. Selbst wenn das nicht passiert, ändert sich bei der Rente aber einiges.
Die Aktivrente gilt bereits seit dem 1. Januar. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiterarbeitet, darf bis zu 2000 Euro seines Arbeitslohns pro Monat steuerfrei verdienen. Dies gilt aber nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, also nicht für Selbstständige und nicht für Kapitaleinkünfte. Neben der gesparten Steuer erhöht sich dadurch auch die Rente.
Das bedeutet die Änderung für Sie: Den Freibetrag von 2000 Euro schöpfen Sie bereits bei 2000 Euro Monatsbrutto voll aus. Die Steuerschuld auf Ihren Lohn sinkt dann auf 0 Euro. Das wären rund 88 Euro weniger als bisher. Durchschnittsverdiener mit 4000 Euro brutto hätten sogar 436 Euro netto mehr. Hinzu kommen zusätzliche Renten. Für jeden Monat Aktivrente, in dem Sie noch keine Rente beziehen, gibt es einen Aufschubbonus von 0,5 Prozent. Zusätzlich sammeln Sie mit der Aktivrente weiter Entgeltpunkte. Angenommen, Sie haben im Durchschnitt Ihrer 40-jährigen Karriere 75 Prozent Ihres letzten Gehalts erhalten, wären das bei 2000 Euro 55 Euro mehr Zusatzrente pro zusätzlichem Arbeitsjahr. Bei 4000 Euro Bruttoeinkommen wären es 110 Euro extra.
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Ab Januar 2027 bekommen Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, 3 statt bisher 2,5 Rentenpunkte. Das entspricht also einem Zugewinn von 0,5 Rentenpunkten.
Die Bezeichnung „Mütterrente“ suggeriert, dass nur Mütter profitieren. Rechtlich haben jedoch sowohl Mütter als auch Väter und sonstige sorgeberechtigte Erziehende vollen Anspruch.
Die Rentenversicherung kann die Mütterrente technisch erst ab Januar 2028 auszahlen. Es gibt dann für alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung rückwirkend für 2027.
Das bedeutet die Änderung für Sie: Ein Rentenpunkt ist seit Juli 42,52 Euro wert. Mit der Mütterrente III erhöht sich Ihre Rentenzahlung also um 21,26 Euro pro Monat und vor 1992 geborenem Kind. Die rückwirkende Auszahlung für 2027 bedeutet eine einmalige Überweisung von 255,12 Euro nach jetzigem Stand. Der Wert eines Rentenpunkts wird aber im Juli 2027 erneut angepasst.
Vergangenes Jahr beschloss die Bundesregierung im Rentenpaket, die Haltelinie von 48 Prozent bis 2031 zu verlängern. Gemeint ist damit, dass das Rentenniveau nicht unter diesen Wert sinken darf.
Das Rentenniveau vergleicht die Nettorente eines Rentners (nach 45 Jahren Einzahlung des Durchschnittsbeitrags) mit dem Durchschnittsverdienst eines heutigen Arbeitnehmers.
Diese Haltelinie hat keinen direkten Einfluss auf die Höhe individueller Renten. Sie ist nur für die jährliche Neuberechnung des Werts eines Rentenpunktes wichtig.
Das bedeutet es für Sie: Zum 1. Juli 2026 stieg der Wert eines Rentenpunktes von 40,79 auf 42,52 Euro. Ohne Haltelinie wären es nur 42,44 Euro gewesen. Die Regel brachte also jedem Rentner 8 Cent mehr Rente pro Rentenpunkt. Bei 40 Rentenpunkten sind das immerhin 3,20 Euro mehr pro Monat.
Neu hinzu kommt ab Januar 2027 das Altersvorsorgedepot. Das können Sie bei jeder Bank eröffnen. Wenn Sie mindestens zehn Euro pro Monat in ETFs und andere Fonds investieren, bekommen Sie eine staatliche Förderung. Für die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent Zuschuss, für jeden weiteren Euro bis maximal 1800 Euro im Jahr sind es 25 Prozent. Maximal sind so 540 Euro Förderung möglich. Hinzu kommt ein Kinderbonus von 300 Euro pro Jahr und Kind. Junge Menschen, die das Depot vor ihrem 25. Geburtstag anlegen, bekommen einmalig 200 Euro.
Das bedeutet die Änderung für Sie: Der Nutzen der Förderung ist abhängig von Ihrer monatlichen Sparrate. Bei der Mindestsumme von 10 Euro pro Monat und 40 Jahren Ansparphase bei durchschnittlich fünf Prozent Rendite, haben Sie rund 23.000 anstatt 15.000 Euro angespart. Das wäre ein Bonus von rund 50 Prozent. Bei 100 Euro Sparrate sind es 200.000 anstatt 150.000 Euro, also 33 Prozent mehr. Bei höheren Sparraten schwindet der Zusatzgewinn durch die staatliche Förderung immer mehr.
Die Beitragsbemessungsgrenze stieg Anfang 2026 bereits von 8050 auf 8450 Euro Bruttoeinkommen pro Monat oder 96.600 auf 101.400 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr. Sie beschreibt, bis zu welchem Einkommen überhaupt Rentenversicherungsbeiträge fällig werden. 2027 dürfte die Grenze weiter steigen. Nach aktuellen Prognosen könnte sie dann bei 8850 Euro monatlich und 106.200 Euro jährlich liegen. Die genauen Zahlen gibt die Bundesregierung aber erst im Herbst bekannt.
Das bedeutet das für Sie: Für alle Menschen mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ändert sich durch deren Erhöhung nichts. Sie zahlen weiterhin dieselben Beiträge. Spitzenverdiener mit einem Einkommen von 106.200 Euro und mehr pro Jahr zahlen dieses Jahr bereits 446,40 Euro mehr Arbeitnehmerbeitrag für die Rentenversicherung. Bei der aktuellen Prognose wären es nächstes Jahr noch einmal 446,40 Euro zusätzlich.
Seit Ende Januar gilt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Damit weitete die Bundesregierung unter anderem die Förderung von Betriebsrenten für Geringverdiener aus. Ab 2027 fördert der Staat damit einen Arbeitgeberbeitrag von maximal 1200 Euro mit 30 Prozent. Zuvor waren es maximal 960 Euro pro Jahr.
Das bedeutet die Änderung für Sie: Bei einer Betriebsrente wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttolohns in eine betriebliche Vorsorge um. Das Geld legt Ihr Arbeitgeber für Sie an. Er muss es zudem bezuschussen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieser Zuschuss wird vom Staat gefördert. Durch die Ausweitung der Förderung erhöht sich allerdings keine Betriebsrente. Sie soll es nur für Menschen mit geringem Einkommen und ihre Arbeitgeber attraktiver machen, überhaupt entsprechende Verträge abzuschließen.
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