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Altersvorsorgedepot: Wenig Freiheit, aber staatliche Zulagen

Дата публикации: 15-09-2026 11:37:00

Altersvorsorgedepot oder normales Depot? So unterscheiden sich Kosten, Anlageauswahl, Steuern und Auszahlungen ab 2027.

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Zum 1. Januar startet das Altersvorsorgedepot der Bundesregierung. Anbieter werben bereits mit ihren Produkten. Dabei handelt es sich um mehr als nur ein normales Depot mit staatlicher Förderung.

Die Bundesregierung unterstützt den Vermögensaufbau ab kommendem Jahr mit einem staatlich geförderten Depot. Ein Depot ist dabei normalerweise schlicht der Aufbewahrungsort für Wertpapiere, gekoppelt mit einem Verrechnungskonto. Mit dem Geld auf diesem Konto kaufen Sie Aktien, Anleihen, ETFs, aktiv gemanagte Fonds und andere Wertpapiere oder verkaufen Sie.

Das Depot mit Konto legen Sie bei einem Broker an. Das kann eine klassische Bank sein, aber auch ein modernes Fintech-Unternehmen wie Trade Republic oder Scalable. Bei den meisten Online-Brokern sind die Depotführungsgebühren mittlerweile auf 0 Euro gefallen. Filialbanken erheben manchmal noch geringe Grundgebühren. Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren zahlen.

Kostenpflichtig können auch häufig angebotene Services wie automatische Sparpläne sein. Dabei investiert der Broker eine von Ihnen festgelegte Summe in einem festgelegten Intervall in festgelegte Wertpapiere. Zu guter Letzt werden noch Produktkosten fällig. Das sind die Fondsgebühren. Bei passiven ETFs liegen sie nur bei etwa 0,1 bis 0,4 Prozent der Anlagesumme pro Jahr. Bei aktiv gemanagten Fonds sind die Kosten höher. Hier müssen schließlich in Vollzeit arbeitende Fondsmanager bezahlt werden.

Altersvorsorgedepot hat strenge Grenzen

In seinen Grundzügen funktioniert das Altersvorsorgedepot wie ein normales Depot dieser Art. Sie legen es bei einer Bank oder einem Neobroker an. Dazu gibt es ein Verrechnungskonto. Mit dem Geld können Sie wiederum in Wertpapiere investieren. Anbieter können zudem ebenfalls Grundgebühren, Transaktionsgebühren und Produktkosten für Ihr Depot erheben.

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Der Unterschied ist aber, dass die Bundesregierung dem Altersvorsorgedepot strenge Grenzen setzt. Damit Anbieter ein Depot als Altersvorsorgedepot anbieten dürfen, müssen sie es staatlich zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung ist an einige Bedingungen geknüpft. Das gilt zum Beispiel in der Auswahl. Beim Standard-Altersvorsorgedepot legt der Anbieter zwei Fonds fest. Einer enthält weniger riskante Wertpapiere, einer riskantere. Grundsätzlich dürfen Sie wählen, wie Ihr Geld zwischen diesen Fonds aufgeteilt werden soll. Mit steigendem Alter schichtet der Anbieter standardmäßig immer mehr Geld in den risikoärmeren Fonds um. Sie können dem aber widersprechen.

Weil Sie in der Auswahl eingeschränkt sind, deckelt der Staat zudem die Kosten. Effektiv dürfen nicht mehr als 1,0 Prozent der Anlagesumme pro Jahr fällig werden. „Effektiv“ gibt dabei an, um wie viel Prozentpunkte alle Gebühren zusammengenommen die Rendite Ihres Depots mindern.

Erträge aus Altersvorsorgedepot werden anders besteuert

Anders sieht es beim freien Altersvorsorgedepot aus. Hier dürfen Sie mehr Wertpapiere handeln, etwa auch bestimmte Anleihen. Sie sind aber immer noch nicht so frei wie bei einem normalen Depot. Allerdings gilt für diese Art auch nicht der staatliche Kostendeckel. Anbieter dürfen dafür also weit höhere Gebühren verlangen. Der Knackpunkt dabei: Diese Gebühren dürften grundsätzlich höher sein als bei einem vergleichbaren normalen Depot. Schließlich erhalten Sie für das Altersvorsorgedepot staatliche Zulagen und diesen Bonus dürften die Anbieter ausnutzen. Bisher haben aber kaum Anbieter konkrete Konditionen veröffentlicht.

Ein weiterer Unterschied zwischen normalem Depot und Altersvorsorgedepot ist die Flexibilität bei den Auszahlungen. Bei einem normalen Depot können Sie jederzeit Wertpapiere verkaufen und sich die Erlöse auszahlen. Beim Altersvorsorgedepot geht das nicht willkürlich. Von Ausnahmen wie selbstgenutztem Wohneigentum abgesehen, dürfen Sie dem Altersvorsorgedepot erst mit dem Renteneintritt Geld entnehmen.

Die Erlöse werden dann als Einkommen behandelt und entsprechend besteuert. Gewinne aus einem normalen Depot gelten hingegen als Kapitalerträge und unterliegen damit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.

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