Rente, Steuern, Pflege: Diese Reformen plant die Bundesregierung für 2027. Was sich ändert, wer profitiert und wer mehr zahlt.
Gleich mehrere große Reformpakete sollen im kommenden Jahr schon umgesetzt werden, doch nur wenige davon sind bereits vom Bundestag beschlossen. So ist der aktuelle Stand. Damit können Sie rechnen.
Bisher hat die Bundesregierung in diesem Jahr drei wichtige Gesetzespakete durchgesetzt. Anfang März wurde die Änderung des Bürgergeldes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundestag beschlossen. Am 10. Juli folgten die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition in das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Gesundheitsreform.
Doch die wichtigsten Projekte stehen jetzt noch an. Bis Jahresende sollen diese Reformen noch beschlossen werden:
Das ist der Plan:
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen. Ein Termin für eine Bundestagsabstimmung existiert noch nicht. Die Reform soll aber am 1. Januar in Kraft treten. Vorher muss auch der Bundesrat noch zustimmen.
Das sind die Folgen: Die Änderungen bedeuten, dass die meisten Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger Steuern bezahlen werden. Die Entlastung liegt für Alleinstehende je nach Einkommen zwischen 75 und 125 Euro im Jahr. Alleinerziehende sparen etwa 20 bis 75 Euro. Kinderlose Paare zahlen je nach Veranlagung und Einkommen zwischen 0 und 250 Euro weniger und Familien werden um 130 bis 600 Euro entlastet. Spitzenverdiener müssen mehr bezahlen.
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Das ist der Plan:
Bisher existiert zu der Reform noch kein vom Kabinett beschlossener Entwurf. Entsprechend ist unklar, wann darüber im Bundestag abgestimmt wird.
Das sind die Folgen: Für heutige Arbeitnehmer steigen die Beiträge an. Damit soll gewährleistet sein, dass sie auch im Alter noch ein entsprechendes Rentenniveau erhalten können. Zudem müssen jüngere Menschen damit rechnen, erst später als mit 67 Jahren in Rente gehen zu können. Minijobber erhalten entweder weniger Geld netto oder ihre Arbeitgeber müssen die höheren Abgaben tragen.
Das ist der Plan:
Der Entwurf für die Reform stammt schon vom 4. Juni. Er ist bisher aber noch nicht im Kabinett beschlossen worden. Die Regelungen sollen aber teilweise schon ab 2027 greifen.
Das sind die Folgen: Die Reform bringt vor allem für Gutverdiener, Kinderlose und einige Familien mit einem beitragsfrei mitversichertem Ehepartner höhere Beiträge. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würden mit dem Entlastungsbetrag eine wichtige Leistung verlieren. Auch neue Pflegebedürftige und neue Pflegeheimbewohner müssten zunächst mit geringeren Leistungen beziehungsweise höheren Eigenkosten rechnen. Auf der anderen Seite sollen Pflegeleistungen ab 2028 jährlich mit der Inflation steigen und Angehörige durch neue Beratungs- und Notfallangebote stärker unterstützt werden.
„Netto bleibt also ein Minus“ – Leser kritisieren Reformen
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