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Steuern, Rente, Pflege: 3 Reformen treffen Ihren Geldbeutel

Дата публикации: 10-09-2026 05:40:00

Rente, Steuern, Pflege: Diese Reformen plant die Bundesregierung für 2027. Was sich ändert, wer profitiert und wer mehr zahlt.


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Gleich mehrere große Reformpakete sollen im kommenden Jahr schon umgesetzt werden, doch nur wenige davon sind bereits vom Bundestag beschlossen. So ist der aktuelle Stand. Damit können Sie rechnen.

Bisher hat die Bundesregierung in diesem Jahr drei wichtige Gesetzespakete durchgesetzt. Anfang März wurde die Änderung des Bürgergeldes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundestag beschlossen. Am 10. Juli folgten die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Koalition in das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Gesundheitsreform.

Doch die wichtigsten Projekte stehen jetzt noch an. Bis Jahresende sollen diese Reformen noch beschlossen werden:

Einkommensteuer

Das ist der Plan:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 12.348 auf 12.564 Euro
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1230 auf 1430 Euro
  • Die Grenze zum Spitzensteuersatz steigt von 69.878 auf 70.600 Euro
  • Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen werden künftig 45 Prozent Steuersatz fällig. Ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.
  • Das Kindergeld steigt von 259 auf 267 Euro pro Monat und Kind, die Kinderfreibeträge auf 10.056 Euro
  • Der Steuerbonus für Handwerksleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent und wird bei 900 statt 1200 Euro pro Jahr gedeckelt

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen. Ein Termin für eine Bundestagsabstimmung existiert noch nicht. Die Reform soll aber am 1. Januar in Kraft treten. Vorher muss auch der Bundesrat noch zustimmen.

Das sind die Folgen: Die Änderungen bedeuten, dass die meisten Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger Steuern bezahlen werden. Die Entlastung liegt für Alleinstehende je nach Einkommen zwischen 75 und 125 Euro im Jahr. Alleinerziehende sparen etwa 20 bis 75 Euro. Kinderlose Paare zahlen je nach Veranlagung und Einkommen zwischen 0 und 250 Euro weniger und Familien werden um 130 bis 600 Euro entlastet. Spitzenverdiener müssen mehr bezahlen.

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Rentenreform

Das ist der Plan:

  • Das Renteneintrittsalter wird an die Lebenserwartung geknüpft und steigt damit ab 2032 weiter an
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird abgeschafft. Derzeit diskutieren die Koalitionsparteien aber noch, ob und wie sie durch ein anderes Instrument ersetzt wird.
  • Es wird eine verpflichtende Kapitalrente in Höhe von zwei Prozent des Bruttolohns schrittweise bis 2030 eingeführt. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Der steuerliche Sonderstatus von Minijobs soll weitgehend gestrichen werden.
  • Neue Selbstständige sowie Abgeordnete des Bundestages und der Landtage sollen in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtend einzahlen.

Bisher existiert zu der Reform noch kein vom Kabinett beschlossener Entwurf. Entsprechend ist unklar, wann darüber im Bundestag abgestimmt wird.

Das sind die Folgen: Für heutige Arbeitnehmer steigen die Beiträge an. Damit soll gewährleistet sein, dass sie auch im Alter noch ein entsprechendes Rentenniveau erhalten können. Zudem müssen jüngere Menschen damit rechnen, erst später als mit 67 Jahren in Rente gehen zu können. Minijobber erhalten entweder weniger Geld netto oder ihre Arbeitgeber müssen die höheren Abgaben tragen.

Pflegereform

Das ist der Plan:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze steigen. Das wären nach 2026er Werten 6450 statt 5812,50 Euro Bruttoeinkommen pro Monat oder 77.400 statt 69.750 Euro im Jahr.
  • Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte steigen.
  • Minijobs sollen künftig versicherungspflichtig sein. Den Beitrag würde aber komplett der Arbeitgeber zahlen.
  • Die beitragsfreie Familienversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird abgeschafft. Stattdessen müssen die Partner künftig einen Beitrag in Höhe von 0,52 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des verdienenden Partners bezahlen. Ausgenommen sind Rentner, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen mit voller Erwerbsminderung.
  • Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 werden angehoben. Es soll schwerer werden, Pflegegrade bewilligt zu bekommen. Für schon anerkannte Pflegegrade gilt aber Bestandsschutz.
  • Bei Pflegegrad 1 entfällt der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ersatzlos. Bei den Graden 2 bis 5 wird er auf 175 Euro erhöht und in Sozialraumbudget umbenannt.
  • Heimbewohner erhalten die höheren Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil später. Die Intervalle werden verlängert. Anfängliche 15 Prozent steigen erst nach 18 Monaten auf 30 Prozent, nach 36 Monaten auf 50 Prozent und nach 54 Monaten auf 75 Prozent. Bisher waren es 12, 24 und 36 Monate. Wer schon im Heim lebt, genießt ebenfalls Bestandsschutz.
  • Pflegeleistungen sollen ab 2028 automatisch an die Inflation angepasst werden.

Der Entwurf für die Reform stammt schon vom 4. Juni. Er ist bisher aber noch nicht im Kabinett beschlossen worden. Die Regelungen sollen aber teilweise schon ab 2027 greifen.

Das sind die Folgen: Die Reform bringt vor allem für Gutverdiener, Kinderlose und einige Familien mit einem beitragsfrei mitversichertem Ehepartner höhere Beiträge. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 würden mit dem Entlastungsbetrag eine wichtige Leistung verlieren. Auch neue Pflegebedürftige und neue Pflegeheimbewohner müssten zunächst mit geringeren Leistungen beziehungsweise höheren Eigenkosten rechnen. Auf der anderen Seite sollen Pflegeleistungen ab 2028 jährlich mit der Inflation steigen und Angehörige durch neue Beratungs- und Notfallangebote stärker unterstützt werden.

„Netto bleibt also ein Minus“ – Leser kritisieren Reformen

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