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555-Milliarden-Euro-Haushalt: Wohngeld, Elterngeld, Steuern – hier wird es 2027 für viele teurer

Дата публикации: 14-09-2026 05:23:00

Der Bundestag berät den Haushalt 2027: mehr Kindergeld, aber weniger Wohngeld und Elterngeld, höhere Steuern auf Tabak und Alkohol. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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Der Bundestag berät den Haushalt 2027: mehr Kindergeld, aber weniger Wohngeld und Elterngeld, höhere Steuern auf Tabak und Alkohol. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Der Bundestag hat diese Woche über den Haushalt für das kommende Jahr debattiert. Den Entwurf hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am 8. September vorgestellt. Er sieht für viele Bürger vor allem eines vor: höhere Steuern und gekürzte Leistungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • 555,4 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Jahr 2027 ausgeben. Das sind knapp 31 Milliarden Euro oder etwa sechs Prozent mehr als in diesem Jahr.
  • Die Nettokreditaufnahme steigt von 98 auf 118,7 Milliarden Euro.
  • Zusammen mit weiteren Krediten für Verteidigung, Sondervermögen und Infrastruktur nimmt der Bund 2027 nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 Milliarden Euro neue Schulden auf. Der Großteil des zusätzlichen Geldes fließt in die Bundeswehr und in steigende Zinsausgaben.
  • Die Investitionen im Kernhaushalt sollen dagegen leicht zurückgehen.

Auch bei den Bürgern wird an mehreren Stellen gespart. Diese Maßnahmen könnten Sie im kommenden Jahr betreffen.

Einkommensteuer wird reformiert

Die Bundesregierung plant eine Reform der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag soll von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 auf 1430 Euro. Die Grenze zum Spitzensteuersatz steigt von 69.878 auf 70.600 Euro. Für sehr hohe Einkommen wird es dagegen teurer: Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sollen künftig 45 Prozent Steuersatz fällig werden, ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.

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Unterm Strich zahlen die meisten Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger Steuern. Alleinstehende sparen je nach Einkommen zwischen 75 und 125 Euro im Jahr, Alleinerziehende zwischen 20 und 75 Euro. Kinderlose Paare zahlen zwischen 0 und 250 Euro weniger, Familien werden um 130 bis 600 Euro im Jahr entlastet.

Kalte Progression entsteht, weil der Steuertarif progressiv ist: Steigt Ihr Gehalt nur im Rahmen der Inflation, rutschen Sie trotzdem in eine höhere Progressionsstufe und zahlen real mehr Steuern, obwohl Ihre Kaufkraft gleich bleibt. Klingbeils Reform begrenzt diesen Effekt durch die Anhebung des Grundfreibetrags – 2027 um rund 1,7 Prozent, 2028 um weitere rund 2,7 Prozent –, gleicht ihn aber nicht vollständig aus. Besonders deutlich wird das bei der Grenze zum Spitzensteuersatz: Sie soll 2027 nur auf 70.600 Euro steigen, für einen vollen Inflationsausgleich wären aber rund 71.904 Euro nötig.

Für einen Durchschnittsverdiener mit 50.000 Euro Bruttogehalt soll sich dadurch bis Ende 2028 ein kumulierter Verlust von rund 199 Euro ergeben. Klingbeil verweist zur Verteidigung auf den Koalitionskompromiss von SPD, CDU und CSU, der bis 2028 eine Gesamtentlastung der Bürger um zehn Milliarden Euro vorsieht.

Kindergeld steigt, Kindersofortzuschlag fällt weg

Das Kindergeld soll von 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen – macht 96 Euro mehr pro Jahr und Kind. Gleichzeitig soll der Kinderfreibetrag auf 10.056 Euro steigen. Davon profitieren vor allem Familien mit hohen Einkommen, da der Freibetrag nur dann greift, wenn die dadurch gesparte Steuer höher ausfällt als das Kindergeld.

Gestrichen werden soll dagegen der Kindersofortzuschlag: eine monatliche Leistung von 25 Euro für Familien und Alleinerziehende, die etwa Grundsicherung oder Kinderzuschlag beziehen. Die Ampel-Koalition hatte den Zuschlag 2022 als Übergangslösung bis zur geplanten Kindergrundsicherung eingeführt, die aber nie kam. Für Familien mit zwei Kindern bedeutet der Wegfall 600 Euro weniger im Jahr – ein Betrag, der sich wegen der niedrigen Einkommen dieser Haushalte nicht über Steuerersparnisse oder das höhere Kindergeld ausgleicht.

Wohngeld: Etat sinkt um ein Viertel

Der Bundesanteil an den Wohngeldausgaben soll von 2,4 auf 1,8 Milliarden Euro sinken – ein Minus von 25 Prozent. Drei Änderungen sind dafür geplant:

  • Die reguläre Wohngelderhöhung für 2027 wird ausgesetzt, obwohl sich die Leistung normalerweise an Mieten und Inflation anpasst.
  • Die Heizkostenkomponente wird halbiert: Alleinstehende sollen nur noch 48 statt 96 Euro Pauschale erhalten, Zweipersonenhaushalte 62 statt 124 Euro. Da die Komponente nur anteilig in die Berechnung einfließt, sinkt das tatsächlich ausgezahlte Wohngeld jeweils weniger stark als diese Zahlen zunächst nahelegen.
  • Einkommen wird stärker angerechnet, wodurch Haushalte knapp unterhalb der bisherigen Einkommensgrenze ihren Anspruch verlieren können.

Nach Schätzung der Bundesregierung verlieren dadurch bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch komplett. Rund eine Million Haushalte behalten ihn, allerdings mit geringeren Leistungen.

Elterngeld wird gekürzt

Fest steht: Der Elterngeld-Etat soll von 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro sinken. Wie genau, ist noch offen – ein Entwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) liegt vor, das Kabinett hat ihn aber noch nicht beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem:

  • Das Basiselterngeld soll künftig maximal 12 statt 14 Monate gezahlt werden, auch für Alleinerziehende. Beim Elterngeld Plus sinkt die Bezugszeit entsprechend von 28 auf 24 Monate.
  • Pro Elternteil sind künftig drei statt zwei Monate reserviert, die restlichen sechs Monate können sich Eltern frei aufteilen. Ein einzelnes Elternteil kann dadurch maximal neun statt bisher zwölf Monate Basiselterngeld beziehen.
  • Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bleibt unverändert.

Trotz der höheren Monatsbeträge bedeutet das für die meisten Familien am Ende weniger Geld: Eine Mutter, die bisher zwölf Monate lang 1000 Euro Elterngeld erhielt, kam auf 12.000 Euro. Künftig wären es nur noch neun Monate à 1000 Euro, also 9000 Euro. Selbst beim jeweiligen Höchstbetrag sinkt die Summe – von bisher 14 mal 1800 Euro (25.200 Euro) auf künftig 12 mal 1900 Euro (22.800 Euro).

Alkohol- und Tabaksteuer sollen steigen

Das Kabinett hat höhere Steuern auf Alkohol und Tabak bereits beschlossen, der Bundestag muss noch zustimmen. Geplant sind unter anderem:

  • Spirituosensteuer: von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinem Alkohol. Eine 0,7-Liter-Flasche Whisky mit 40 Prozent Alkohol würde inklusive Mehrwertsteuer etwa 87 Cent teurer.
  • Sekt- und Schaumweinsteuer (ab 6 Prozent Alkohol): von 1,36 auf 1,63 Euro je Liter, macht bei einer 0,75-Liter-Flasche mit 11 Prozent Alkohol rund 24 Cent mehr.
  • Sekt und Schaumwein unter 6 Prozent Alkohol: von 51 auf 61 Cent je Liter, rund 9 Cent mehr für eine entsprechende Flasche.
  • Alkopops: von 55,50 auf 66,60 Euro je Liter reinem Alkohol, zusätzlich zur regulären Alkoholsteuer – etwa 25 Cent mehr pro Flasche.

Bei Tabak plant die Regierung eine stufenweise Erhöhung bis 2030. Im ersten Schritt soll die Steuer je Zigarette 2027 von 20,27 auf 22,21 Cent steigen. Das entspricht einer reinen Steuermehrbelastung von rund 46 Cent pro Packung inklusive Mehrwertsteuer.

Im Handel dürfte der Verkaufspreis im Schnitt jedoch stärker steigen – um etwa 72 Cent pro Packung –, da neben der reinen Steuererhöhung auch Handelsmargen und weitere proportionale Steueranteile in den Endpreis einfließen. Wer täglich eine Packung raucht, zahlt aufs Jahr gerechnet damit rund 263 Euro mehr.

Bei Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak fällt die Erhöhung noch deutlicher aus – beim Shisha-Tabak soll sich die Steuer 2027 sogar nahezu verdoppeln.

Handwerkerbonus wird gesenkt

Auch beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen will die Bundesregierung kürzen. Statt 20 Prozent sollen künftig nur noch 15 Prozent der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten von der Einkommensteuer absetzbar sein – begünstigt sind dabei Arbeits-, Anfahrts- und Maschinenkosten, nicht das Material.

Der maximale Abzugsbetrag soll von 1200 auf 900 Euro sinken. Das Maximum erreichen Sie weiterhin bei jährlichen Kosten von 6000 Euro; der Bonus sinkt dabei unabhängig von der tatsächlichen Kostenhöhe um 25 Prozent.

Was das für Sie in der Praxis bedeutet

Ob und wie stark sich die einzelnen Maßnahmen für Sie auswirken, hängt stark von Ihrer Lebenssituation ab: Familien mit niedrigem Einkommen trifft vor allem der Wegfall des Kindersofortzuschlags, Wohngeldbezieher die gekürzte Heizkostenkomponente, junge Eltern die verkürzte Elterngeld-Bezugsdauer. Raucher, Spirituosen- und Sektkäufer zahlen an der Kasse mehr. Gleichzeitig profitieren die meisten Arbeitnehmer von der Einkommensteuerreform.

Wichtig: Ein Teil der Maßnahmen – etwa bei Alkohol- und Tabaksteuer, Handwerkerbonus und Elterngeld – ist noch nicht final beschlossen. Bundestag und Haushaltsausschuss können die Ansätze bis zur geplanten Verabschiedung am 27. November noch verändern.

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