Auf GKV-Versicherte kommen in den nächsten zwei Jahren wichtige Änderungen zu. Zahnersatz, Zuzahlungen, Familienversicherung und Einkommensgrenze sind betroffen.
Auf GKV-Versicherte kommen in den nächsten zwei Jahren wichtige Änderungen zu. Zahnersatz, Zuzahlungen, Familienversicherung und Einkommensgrenze sind betroffen.
Für gesetzlich Krankenversicherte ändern sich 2027 und 2028 gleich mehrere wichtige Regeln. Einige davon betreffen Millionen Menschen unmittelbar: Zuzahlungen steigen, beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss und Gutverdiener müssen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Dieter Homburg berät seit über 25 Jahren Menschen zu privater Krankenversicherung und Risikoabsicherung – mit Schwerpunkt auf langfristiger Beitragsstabilität und Bezahlbarkeit. Er prüft für privat Versicherte kostenlos, ob bestehende PKV-Verträge bei gleichen Leistungen oft mehrere Tausend Euro pro Jahr günstiger gestaltet werden können, und unterstützt insbesondere junge Menschen dabei, eine langfristig stabile private Krankenversicherung zu finden. Er ist Autor des Bestsellers „Altersvorsorge für Dummies“ und Teil des Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Einige Änderungen greifen erst 2028. Dazu gehören neue Regeln für die Familienversicherung, die teilweise Arbeitsunfähigkeit und Vorgaben für Zweitmeinungen vor bestimmten Operationen.
Damit Sie nicht jede einzelne Änderung zusammensuchen müssen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen kompakt im Überblick.
Die Reform soll die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Einen Teil der Entlastung tragen jedoch die Versicherten selbst: durch höhere Zuzahlungen, geringere Zuschüsse und bei Gutverdienern durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.
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Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bleibt es grundsätzlich bei einer Zuzahlung von zehn Prozent. Die Unter- und Obergrenze steigen jedoch: Statt mindestens fünf und höchstens zehn Euro werden ab 2027 mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro fällig. Auch ein Krankenhausaufenthalt wird teurer. Die tägliche Zuzahlung steigt von 10 auf 15 Euro. Sie wird weiterhin für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres erhoben.
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Wer nur selten medizinische Leistungen benötigt, wird diese Änderungen möglicherweise kaum bemerken. Für chronisch Kranke oder Menschen mit regelmäßigen Behandlungen können sich viele kleinere Beträge über das Jahr dagegen summieren.
Wichtig: Die gesetzlichen Belastungsgrenzen bleiben bestehen. Grundsätzlich sind Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für schwerwiegend chronisch Kranke kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent gelten.
Bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie bleibt die prozentuale Zuzahlung von zehn Prozent bestehen. Zusätzlich steigt allerdings die Zuzahlung je Verordnung von 10 auf 15 Euro. Eine ähnliche Änderung gibt es bei der häuslichen Krankenpflege.
Gerade wer über längere Zeit regelmäßig behandelt wird, sollte deshalb nicht nur auf seinen monatlichen Krankenkassenbeitrag schauen. Zur tatsächlichen finanziellen Belastung gehören auch die Eigenanteile, die im Laufe eines Jahres entstehen.
Besonders deutlich fällt die Veränderung beim Zahnersatz aus. Der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bislang grundsätzlich 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, mit zehn Jahren auf 75 Prozent. Ab 2027 sinken diese Werte jeweils um zehn Prozentpunkte: 50 Prozent ohne Bonus, 60 Prozent mit fünf Jahren und 65 Prozent mit zehn Jahren Bonusheft.
Dabei gibt es einen wichtigen Punkt, der häufig missverstanden wird: Diese Prozentsätze beziehen sich nicht einfach auf die tatsächliche Zahnarztrechnung, sondern auf die jeweils festgelegte Regelversorgung.
Wer beispielsweise eine höherwertige Krone, Brücke oder Prothese wählt, muss deshalb ohnehin einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen. Durch die niedrigeren Festzuschüsse kann dieser Eigenanteil weiter steigen. Die Härtefallregelungen für Versicherte mit geringem Einkommen bleiben aber bestehen.
Eine der größten Veränderungen kommt erst 2028. Kinder können weiterhin unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. Bei Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern wird die kostenlose Familienversicherung dagegen teilweise eingeschränkt.
Grundsätzlich soll für bestimmte, bislang beitragsfrei mitversicherte, Partner ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Gleichzeitig gibt es wichtige Ausnahmen, unter anderem für Familien mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für bestimmte Pflege- und Erwerbsminderungskonstellationen.
Für viele Familien ändert sich deshalb nichts. Für bestimmte Einverdiener-Haushalte kann die Neuregelung finanziell dagegen spürbar werden. Gerade hier lohnt sich 2028 eine individuelle Rechnung statt einer pauschalen Aussage darüber, welches Krankenversicherungssystem günstiger ist.
Für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen gibt es 2027 eine weitere Besonderheit. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt, ist dagegen für Arbeitnehmer entscheidend dafür, ob grundsätzlich die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung möglich ist.
2026 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 69.750 Euro pro Jahr. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt bei 77.400 Euro. 2027 werden beide Werte nicht nur regulär entsprechend der Einkommensentwicklung fortgeschrieben. Zusätzlich werden sie außerordentlich um 3600 Euro jährlich beziehungsweise 300 Euro monatlich angehoben.
Die endgültigen Eurobeträge für 2027 werden im regulären Verfahren zu den Sozialversicherungsrechengrößen festgelegt. Deshalb sollte man derzeit nicht mit vermeintlich endgültigen Grenzwerten rechnen.
Für Gutverdiener hat die Änderung zwei unterschiedliche Auswirkungen: Durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze kann der maximale GKV-Beitrag steigen. Gleichzeitig wird für Arbeitnehmer die Einkommenshürde höher, ab der ein Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist. Wer 2026 noch wechseln kann, sollte trotzdem nichts überstürzen
Gerade der zweite Punkt dürfte in den kommenden Monaten für Diskussionen sorgen. Ein Arbeitnehmer kann 2026 oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und grundsätzlich die Möglichkeit zur PKV haben, 2027 aufgrund der deutlich höheren Grenze aber wieder versicherungspflichtig sein.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Betroffene jetzt schnell in die private Krankenversicherung wechseln sollte. Ich beschäftige mich seit mehr als 26 Jahren mit privaten Krankenversicherungen und habe inzwischen Tausende reale Beitragsverläufe gesehen. Eine der wichtigsten Erkenntnisse daraus ist für mich: Eine Entscheidung für 20, 30 oder 40 Jahre sollte niemals allein aufgrund eines kurzfristigen Zeitfensters getroffen werden.
Gesundheit, Familie, Einkommen, Leistungswünsche und die langfristige Finanzierbarkeit müssen zusammenpassen. Wer die PKV ohnehin ernsthaft in Betracht zieht und mit seinem Einkommen in der Nähe der neuen Grenze liegt, sollte das Thema allerdings jetzt prüfen und nicht erst Ende Dezember.
Einige Veränderungen sind bereits 2026 in Kraft getreten. Cannabisblüten können seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Andere medizinische Cannabisprodukte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin erstattungsfähig sein.
Auch bei homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln wurden die Möglichkeiten der Finanzierung durch die GKV eingeschränkt. Ob man diese Leistungen persönlich für wichtig hält oder nicht, ist für die grundsätzliche Erkenntnis zweitrangig: Auch der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht für Jahrzehnte unveränderlich festgeschrieben.
Beim Hautkrebs-Screening ist eine Klarstellung wichtig. Der bestehende Anspruch für Versicherte ab 35 Jahren auf ein Screening alle zwei Jahre fällt nicht einfach 2027 weg.
Vielmehr soll der Gemeinsame Bundesausschuss das bestehende Verfahren überprüfen und dabei insbesondere untersuchen, ob eine stärker risikobasierte Ausgestaltung sinnvoll ist. Eine Entscheidung soll bis Ende 2027 erfolgen.
Die Reform zeigt aus meiner Sicht sehr gut, warum die Diskussion „GKV oder PKV?“ häufig zu kurz geführt wird. Es reicht nicht, zwei Monatsbeiträge nebeneinanderzustellen. Zur tatsächlichen Rechnung gehören Beiträge, Eigenanteile und Leistungen. Hinzu kommt die Frage, wie sich die persönliche Situation in den kommenden Jahrzehnten verändert: Familie, Einkommen, Gesundheit und später der Ruhestand.
Für manche Menschen ist und bleibt die gesetzliche Krankenversicherung die sinnvollere Lösung. Für andere kann eine gute private Krankenversicherung deutlich besser passen.
Die Reform 2027/2028 ändert daran nichts. Sie macht aber deutlich, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung kein statisches System ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Was kostet meine Krankenversicherung heute? Sondern: Was bekomme ich dafür und passt dieses System langfristig zu meinem Leben?
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