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Steuerreform 2027: Das soll sich ändern

Дата публикации: 02-09-2026 09:35:00

Grundfreibetrag, Kindergeld, Spitzensteuersatz: Die Steuerreform soll Familien und Geringverdiener entlasten. Das sind die wichtigsten Änderungen.

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Das Bundeskabinett hat die Steuerreform beschlossen. Vor allem Familien und Geringverdiener sollen entlastet werden. Unsere Tabelle zeigt, wie viel sie künftig sparen können.

Insgesamt geht es um ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ihre volle Wirkung aber erst 2028 entfalten. Das geht aus dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 hervor, der FOCUS online vorliegt.

Darin sind nach Darstellung des Ministeriums die Vereinbarungen des Koalitionsausschusses vom Anfang Juli umgesetzt worden. Ein deutlich weitergehendes Konzept des Finanzministeriums habe in der Koalition dagegen keine Mehrheit gefunden.

Grundfreibetrag steigt, Tarif wird abgeflacht

Eine zentrale Änderung betrifft den Grundfreibetrag.

Er steigt von:

  • derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027
  • und auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei.

Auch der Einkommensteuertarif wird verändert. Die sogenannte zweite Progressionszone – also der Bereich, in dem der Steuersatz mit dem Einkommen steigt – wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro abgeflacht – soll also künftig langsamer ansteigen.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift damit später als bislang. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen zu versteuerndem Einkommen und Bruttoeinkommen: Die Grenze von 70.600 Euro ist keine Brutto-Gehaltsgrenze.

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Familien bekommen mehr Kindergeld

Besonders stark entlastet die Reform auf Familien mit Kindern.

Das Kindergeld soll von:

  • derzeit 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat im Jahr 2027 steigen.
  • 2028 sind 272 Euro vorgesehen.

Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge angehoben: von

  • heute 9756 Euro auf 10.056 Euro in 2027
  • und 10.236 Euro im Jahr 2028.

Das Finanzministerium rechnet bei einer Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen von jeweils rund 2800 Euro brutto bereits 2027 mit rund 384 Euro Entlastung, 2028 sollen es rund 632 Euro sein.

Bei höheren mittleren Einkommen fällt die Entlastung laut den BMF-Beispielen ebenfalls spürbar aus. Ein Paar mit jeweils 5000 Euro brutto im Monat und zwei Kindern soll demnach 2028 rund 678 Euro weniger Steuern zahlen.

Bei den 678 Euro handelt es sich um eine steuerliche Entlastung, nicht automatisch um 678 Euro mehr Netto auf dem Konto. Wie viel davon tatsächlich beim Paar ankommt, hängt unter anderem von den Sozialbeiträgen ab. Das BMF legt seinen Berechnungen die derzeit geltenden Sozialabgaben zugrunde.

Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonn- und Feiertagsarbeit

Nicht nur Familien sollen entlastet werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1230 auf 1430 Euro. Nach Angaben des Finanzministeriums könnten sich dadurch rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige künftig die Anlage N sparen, wenn ihre tatsächlichen beruflichen Aufwendungen unter dem neuen Pauschbetrag liegen.

Auch Beschäftigte, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, sollen profitieren. Der für die Steuerfreiheit der entsprechenden Zuschläge maßgebliche maximale Stundenlohn steigt von 50 auf 75 Euro.

Für Nachtarbeit bleibt die Grenze dagegen bei 50 Euro pro Stunde.

Handwerkerbonus wird gleichzeitig gekürzt

An anderer Stelle wird die steuerliche Förderung dagegen zurückgefahren.

Beim Handwerkerbonus sinkt der absetzbare Anteil von 20 auf 15 Prozent. Der maximale Steuerabzug fällt damit von bislang 1200 auf 900 Euro im Jahr. Das entspricht der Vereinbarung des Koalitionsausschusses. Das Finanzministerium begründet die Kürzung unter anderem mit sogenannten Mitnahmeeffekten. Studien hätten gezeigt, dass diese deutlich größer seien als der messbare Erfolg der Regelung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Auch bei Minijobs gibt es eine Änderung: Der pauschale Steuersatz steigt von zwei auf fünf Prozent. Die Steuer trägt der Arbeitgeber; der Minijobber selbst muss keine zusätzlichen Abgaben leisten.

„Superreichensteuer“: Spitzenverdiener müssen stärker zahlen

Finanziert werden die Entlastungen auch dadurch, dass sehr hohe Einkommen stärker belastet werden.

Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Für Einkommen ab 280.000 Euro ist zusätzlich ein Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen – die sogenannte „Superreichensteuer“.

Genau dieser Punkt sorgt innerhalb der Bundesregierung für Konflikte. Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche warnt in einem Schreiben an das Finanzministerium, das FOCUS online ebenfalls vorliegt, ausdrücklich vor zusätzlichen Belastungen durch höhere Grenzsteuersätze. Höhere Sätze am oberen Ende könnten wegen der bereits hohen Belastung und entsprechender Reaktionen mittelfristig nicht zu höheren Einnahmen führen, argumentiert Staatssekretär Thomas Steffen.

Das Schreiben geht damit deutlich über die bisherige öffentliche Kritik hinaus.

Wirtschaftsministerium fordert vollständigen Inflationsausgleich

Besonders umstritten ist in der Politik außerdem der Umgang mit der kalten Progression. Dabei geht es darum, dass Beschäftigte wegen einer Gehaltserhöhung zwar nominell mehr verdienen, ein Teil des zusätzlichen Einkommens aber durch einen höheren Steuersatz wieder verloren geht. Steigen die Löhne lediglich wegen der Inflation, kann dadurch die reale Steuerbelastung steigen.

Das Wirtschaftsministerium fordert deshalb einen vollständigen Abbau der kalten Progression. Die Bundesregierung wäre ansonsten nach Ansicht des Ministeriums die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau gesetzlich veranlasst. Das Ergebnis sei eine „inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“.

Das ist der entscheidende Unterschied zum vorliegenden Gesetzentwurf: Das Finanzministerium spricht selbst von einem teilweisen Ausgleich der kalten Progression, konzentriert auf kleinere und mittlere Einkommen. Eine automatische Anpassung des Steuertarifs an die Inflation ist darin jedoch nicht vorgesehen.

Das Wirtschaftsministerium fordert, alle Einkommensgrenzen im Steuertarif an die Inflation anzupassen. Grundlage dafür soll der für Herbst erwartete siebte Steuerprogressionsbericht sein. Zudem soll geprüft werden, ob der Steuertarif künftig automatisch an die Inflation angepasst werden kann – nach dem Prinzip eines sogenannten „Tarifs auf Rädern“.

Die Reform belastet zugleich die öffentlichen Haushalte: Die Bundesregierung rechnet für 2028 mit rund 5,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen. Dabei handelt es sich um den Nettoeffekt aller Maßnahmen – Mehreinnahmen, etwa durch die höhere Belastung von Spitzenverdienern, sind bereits gegengerechnet.

Reiche zahlen mehr – Unternehmer fürchten Nachteile

Das Wirtschaftsministerium sieht zudem ein Problem für Personenunternehmen. Durch die höhere Belastung beim Reichensteuersatz würden sich die Steuerbelastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften weiter vergrößern, heißt es in seinem Schreiben. Hintergrund ist die geplante Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 10 Prozent über fünf Jahre.

Das Ministerium fordert deshalb einfachere Regeln für Unternehmen, die Gewinne im Betrieb behalten und dort zu investieren. Die bestehenden Regeln seien zu kompliziert und würden deshalb bislang kaum genutzt. Sie sollten praxistauglicher werden und parallel zur Einkommensteuerreform ab 2027 greifen.

Damit wird deutlich: Der Streit innerhalb der Koalition dreht sich nicht nur um die Frage, wer wie viel weniger Steuern zahlt. Es geht auch darum, ob die Reform die Steuerbelastung zwischen verschiedenen Einkommensgruppen und Unternehmensformen dauerhaft verschiebt.

Wirtschaftsministerium verlangt größere Steuerreform

Das Schreiben enthält zudem zwei Forderungen, die über das aktuelle Gesetz hinausgehen.

Bei einer späteren Steuerstrukturreform solle demnach geprüft werden, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz deutlich anzuheben. Außerdem fordert das Ministerium, den verbleibenden Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Reform scharf kritisiert und vor versteckten Steuererhöhungen gewarnt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wies den Vorwurf zurück und verwies darauf, dass Bundeskanzler Friedrich Merz eine andere Position vertrete.

Mit dem heutigen Kabinettsentwurf ist die Steuerdebatte also keineswegs beendet. Zumal der Gesetzentwurf noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Aber die Richtung der Reform steht – bei der endgültigen Ausgestaltung ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

„Unterm Strich weniger Geld“: Leser zweifeln an Steuerreform

Die Debatte

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