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2027 wird teuer: Diese Änderungen treffen nächstes Jahr Ihre Geldbörse

Дата публикации: 10-09-2026 16:03:00

Bundeshaushalt 2027: Wer weniger Wohngeld oder Elterngeld bekommt und welche Steuern auf Alkohol, Tabak und Handwerker steigen.

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Der Bundestag debattiert in dieser Woche über den Haushalt für das kommende Jahr. Der Entwurf sieht bisher vor allem Kürzungen und höhere Steuern für viele Bürger vor. Eine Übersicht.

555,4 Milliarden Euro will die Bundesregierung im Haushalt für das Jahr 2027 ausgeben. Das sind fast 31 Milliarden Euro oder knapp sechs Prozent mehr als in diesem Jahr. Die Nettokreditaufnahme steigt von 98 auf 118,7 Milliarden Euro. Doch das meiste zusätzliche Geld fließt in die Bundeswehr und die Zinsausgaben. Die Investitionen im Kernhaushalt sollen sogar leicht zurückgehen. Und auch bei den Bürgern wird gespart. Folgende Maßnahmen könnten Sie im kommenden Jahr betreffen:

Die Einkommensteuer wird reformiert

Die Einkommensteuerreform ist Teil der Haushaltspläne für das kommende Jahr. Sie sieht vor:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 12.348 auf 12.564 Euro
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1230 auf 1430 Euro
  • Die Grenze zum Spitzensteuersatz steigt von 69.878 auf 70.600 Euro
  • Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen werden künftig 45 Prozent Steuersatz fällig. Ab 280.000 Euro sind es 47 Prozent.

Die Änderungen bedeuten, dass die meisten Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger Steuern bezahlen werden. Die Entlastung liegt für Alleinstehende je nach Einkommen zwischen 75 und 125 Euro im Jahr. Alleinerziehende sparen etwa 20 bis 75 Euro. Kinderlose Paare zahlen je nach Veranlagung und Einkommen zwischen 0 und 250 Euro weniger und Familien werden um 130 bis 600 Euro entlastet.

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Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld von derzeit 259 auf 267 Euro pro Kind und Monat zu erhöhen. Das wären pro Jahr 96 Euro extra pro Kind. Gleichzeitig soll der Kinderfreibetrag auf 10.056 Euro steigen. Damit würden vor allem Familien mit hohen Einkommen entlastet. Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer dann angesetzt, wenn die durch ihn gesparte Steuer höher ist als das Kindergeld. Das ist üblicherweise nur dann der Fall, wenn die Steuerzahlung sowieso einen bestimmten Wert überschreitet. Alle mit geringeren Einkommen profitieren aber von der erhöhten Kindergeldzahlung.

Kindersofortzuschlag wird gestrichen

Während es mehr Kindergeld gibt, wird der Kindersofortzuschlag gestrichen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Sozialleistung in Höhe von 25 Euro. Sie wurde bisher an Familien und Alleinerziehende ausgezahlt, die etwa Grundsicherungsempfänger sind oder Kinderzuschlag erhalten. Die Ampel-Koalition hatte den Sofortzuschlag 2022 als Übergangslösung bis zur geplanten Kindergrundsicherung eingeführt. Die wurde aber nie umgesetzt. Familien mit zwei Kindern haben allein dadurch 600 Euro weniger im Jahr zur Verfügung. Da es sich dabei um Familien mit niedrigen Einkommen handelt, gleicht sich das nicht durch Steuerersparnisse oder das höhere Kindergeld aus.

Etat fürs Wohngeld wird gekürzt

Der Bund will seinen Anteil an den Wohngeldausgaben von 2,4 auf 1,8 Milliarden Euro senken. Der Etat sinkt also um 25 Prozent. Die Reform verkleinert den Kreis der Berechtigten und senkt zugleich die Leistungen. Folgende Änderungen plant die Bundesregierung:

  • Die Wohngelderhöhung für 2027 wird ausgesetzt. Normalerweise passt sich die Höhe des Wohngelds der Entwicklung von Mieten und Inflation an. Das passiert im kommenden Jahr nicht.
  • Die Heizkostenkomponente wird halbiert. Ein Alleinstehender würde dann nur noch eine Pauschale von 48 statt 96 Euro bekommen. Zweipersonenhaushalten würde die Komponente von 124 auf 62 Euro gekürzt. Allerdings fließt die Komponente nur anteilig in die Wohngeldberechnung ein. Das tatsächlich ausgezahlte Wohngeld sinkt also jeweils weniger stark.
  • Einkommen soll stärker auf den Wohngeldanspruch angerechnet werden. Wer heute knapp unter der oberen Einkommensgrenze für Wohngeld an seinem Ort liegt, würde dann nicht mehr anspruchsberechtigt sein.

Die Bundesregierung schätzt, dass durch diese Änderung bis 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren werden. Rund eine Million Haushalte würden ihn behalten. Zusammen mit den niedrigeren Leistungen soll dadurch der Bundesanteil am Wohngeld um 25 Prozent sinken.

Elterngeld wird gekürzt

Sicher ist: Der Etat für das Elterngeld soll von 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro sinken. Unsicher ist noch, wodurch die Bundesregierung das erreicht. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Entwurf vorgelegt, der bisher aber noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Darin plant sie:

  • Das Basiselterngeld soll künftig maximal 12 anstatt 14 Monate ausgezahlt werden. Das gilt auch für Alleinerziehende. Analog sinkt die Bezugszeit für das Elterngeld Plus von 28 auf 24 Monate.
  • Jeweils drei statt bisher zwei Monate sind für jedes Elternteil reserviert, die restlichen sechs Monate können Eltern frei unter sich aufteilen. Ein Elternteil kann so nur noch maximal neun Monate Basiselterngeld beziehen.
  • Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen.
  • Der Höchstbetrag soll von 1800 auf 1900 Euro steigen.
  • Die Einkommensgrenze für die Berechtigung zu Elterngeld bleibt bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr.

Obwohl die Bezüge steigen, bedeutet das im Endeffekt für die meisten Haushalte eine Kürzung des Elterngeldes. Beispiel: Eine Mutter, die bisher zwölf Monate Basiselterngeld beziehen konnte, bekäme bei 1000 Euro Elterngeld pro Monat insgesamt 12.000 Euro. Künftig wären es nur noch neun Monate, also nur noch 9000 Euro. Selbst bei Eltern, die bisher den alten und künftig den neuen Maximalbetrag bekommen, sinken die Einnahmen. Statt 14 Monaten zu 1800 Euro, also insgesamt 25.200 Euro, bekämen sie dann noch 12 Monate zu 1900 Euro, also insgesamt 22.800 Euro.

Steuern auf Alkohol und Tabak sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung der Steuern auf Alkohol und Tabak schon beschlossen, der Bundestag aber noch nicht. Die Änderungen sind also noch nicht final. Die Bundesregierung plant im Detail:

  • Die Steuer auf Spirituosen soll von 13,03 Euro pro reinem Liter Alkohol auf 15,64 Euro steigen. Eine Flasche Whisky mit 40 Prozent Alkoholanteil und 0,7 Liter Inhalt würde damit inklusive Mehrwertsteuer um 87 Cent teurer werden.
  • Die Steuer auf Sekt und Schaumwein mit mindestens sechs Prozent Alkoholgehalt soll von 1,36 Euro auf 1,63 Euro je Liter steigen. Bei einer Flasche Sekt mit elf Prozent Alkohol und 0,75 Litern Inhalt macht das inklusive Mehrwertsteuer rund 24 Cent aus.
  • Die Steuer auf Sekt und Schaumwein mit weniger als sechs Prozent Alkoholgehalt soll von 51 auf 61 Cent je Liter steigen. Bei einer Flasche Sekt mit fünf Prozent Alkohol und 0,75 Litern Inhalt macht das neun Cent auf den Endpreis aus.
  • Die Steuer auf Alkopops soll von 55,50 auf 66,60 Euro pro reinem Liter Alkohol steigen. Da diese Steuer auf Alkopops zusätzlich zur normalen Alkoholsteuer fällig wird, würde der Preis für eine Flasche mit 5,5 Prozent Alkohol und 0,275 Litern Inhalt inklusive Mehrwertsteuer um rund 25 Cent steigen.

Bei Tabak plant die Bundesregierung eine Treppe mit Steuererhöhungen von 2027 bis 2030. Im ersten Schritt im kommenden Jahr will sie die Steuern je Zigarette von 20,27 auf 22,21 Cent anheben. Das wären 72 Cent mehr für eine durchschnittliche Packung. Wer eine davon pro Tag raucht, zahlt über das gesamte Jahr 263 Euro extra. Bei Feinschnitt, Pfeifentabak und Wasserpfeifentabak sollen die Steuern noch stärker steigen. In letzteren beiden Kategorien würden sie sich schon 2027 in etwa verdoppeln.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird gesenkt

Das Bundeskabinett hat außerdem beschlossen, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu kürzen. Der Bundestag muss noch zustimmen. Demnach sollen Sie nur noch 15 statt 20 Prozent der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt direkt von der Einkommensteuerlast abziehen können. Begünstigt sind damit in der Regel Kosten für Arbeit, Anfahrt und Maschinen, nicht aber für Material und Ersatzteile. Diesen Bonus will die Bundesregierung kommendes Jahr zudem bei 900 statt 1200 Euro deckeln.

Das Maximum erreichen Sie dabei weiterhin bei Kosten von 6000 Euro im Jahr. Der Steuerbonus sinkt dabei um 25 Prozent, egal, wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten sind.

„Es ist keine Entlastung für kleine und mittlere Einkommen”

Die Debatte

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