Bitcoin-Gewinne sollen künftig mit 25 Prozent besteuert werden. Die Bundesregierung will die Steuerfreiheit nach einem Jahr abschaffen. Das ist geplant.
Die Bundesregierung plant laut Medienberichten die Besteuerung von Kryptowährungen. Das Finanzministerium erhofft sich dadurch Einnahmen von rund 350 Millionen Euro.
Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowährungen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen sollen künftig unabhängig von ihrer Haltedauer unter die Abgeltungsteuer fallen. Das berichten die „Welt“ und „Spiegel Online“ unter Verweis auf einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium.
Bislang werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der Regel nicht besteuert, wenn der Kauf mehr als zwölf Monate zurückliegt. Nur wer seine Coins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder veräußerte und dabei einen Gewinn erzielte, musste ihn als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Je nach persönlichem Einkommensteuersatz konnte die Belastung bis zu 45 Prozent betragen. Bei 100.000 Euro Gewinn wären damit im Extremfall 45.000 Euro Steuern angefallen.
Wer dagegen länger als ein Jahr mit dem Verkauf wartete, konnte den Gewinn bislang grundsätzlich steuerfrei vereinnahmen. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll diese Sonderbehandlung gegenüber Aktien und Fondsanteilen nun also beendet werden.
„Kryptowerte stellen zunehmend eine mögliche Form der privaten Kapitalanlage dar und werden über einen wachsenden Markt erworben und veräußert“, heißt es zur Begründung in dem Papier.
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Es sei ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, aber die Gewinne aus Spekulationen aus Kryptowerten weitgehend steuerfrei werden, zitiert „Spiegel Online“ aus Ministeriumskreisen.
Ab 2028 würden Gewinne aus Kryptowährungen mit 25 Prozent Steuer belegt werden. Pro Person soll aber wie bisher ein Freibetrag pro Jahr gelten. Derzeit liegt dieser bei 1000 Euro.
Sollten mit Kryptowährungen Verluste entstehen, sollen sich diese mit Gewinnen aus Aktien und Wertpapieren verrechnen lassen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, sei zudem eine Günstigerprüfung möglich. Sie kann dazu führen, dass der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt.
Die Besteuerung soll nicht rückwirkend erfolgen. Nach dem derzeit bekannten Referentenentwurf sollen die neuen Regeln nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Bereits vorher gekaufte Coins sollen Bestandsschutz genießen und weiterhin nach der bisherigen Regelung behandelt werden.
Wenn der Gewinn künftig pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer besteuert wird, wären es bei 100.000 Euro Gewinn 25.000 Euro Steuer. Bei einem Freibetrag von 1000 Euro wäre die Rechnung – sofern dieser vollständig auf den Krypto-Gewinn angerechnet werden kann:
Wichtig: Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer können zusätzlich anfallen. Dann liegt die tatsächliche Belastung etwas höher.
Geplant ist eine Besteuerung von Krypto-Gewinnen auf Käufe ab dem 31. Dezember 2026. Ein automatischer Steuerabzug durch die Anbieter wie bereits etwa auf Aktiengewinne soll erst ab 2028 verpflichtend werden.
„Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren einzuführen“, berichtet die „Welt“.
Das Finanzministerium rechnet durch die Kryptobesteuerung in 2028 zunächst mit Einnahmen von 160 Millionen Euro. 2031 sollen es dann bis zu 350 Millionen werden. Die erzielten Steuereinnahmen wolle Klingbeil für den Bundeshaushalt ab 2028 einsetzen. Denn dort gibt es noch Finanzierungslücken in Milliardenhöhe.
Mit AFP
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