AV-Depot-Anbieter locken mit Niedrigpreisen. Doch Kosten können später steigen. Das sollten Sparer vor dem Abschluss prüfen.
Das Altersvorsorgedepot startet mit Kampfpreisen. Doch die günstigen Konditionen sind nicht für Jahrzehnte garantiert. Das kann für Sparer teuer werden.
Das neue Altersvorsorgedepot startet mit einem Versprechen, das auf den ersten Blick ungewöhnlich großzügig wirkt: langfristig fürs Alter sparen, breit an den Kapitalmärkten investieren – und das zu Kosten, die deutlich unter dem liegen, was viele klassische Vorsorgeprodukte bislang verlangt haben.
Der Wettbewerb unter den Anbietern drückt die Preise zum Start zusätzlich. Doch ausgerechnet bei einem Vertrag, der 20, 30 oder 40 Jahre laufen kann, ist der Preis am ersten Tag nur die halbe Wahrheit.
Was AV-Depot-Sparer wissen müssen:
Die ganze Wahrheit: Die heute beworbenen Niedrigkonditionen müssen nicht bis zur Rente gelten. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass sich Kosten während der Vertragslaufzeit ändern können.
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Paragraf 7c regelt dafür das Verfahren: Anbieter müssen eine Änderung grundsätzlich vier Monate vor dem Ende eines Kalendervierteljahres ankündigen.
Ein Freibrief für beliebige Preiserhöhungen ist das nicht. Voraussetzung bleibt eine entsprechende Regelung im Vertrag. Festgeschrieben sind die günstigen Einstiegspreise für Jahrzehnte damit aber ebenfalls nicht.
Für Sparer gibt es immerhin einen Ausweg: Ändert der Anbieter die Kosten nach Paragraf 7c, muss er die Übertragung des angesparten Kapitals zu einem anderen Anbieter kostenfrei ermöglichen – auch wenn der Vertrag noch keine fünf Jahre besteht.
Beim neuen Anbieter kann allerdings einmalig eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro anfallen. Wer wegen höherer Gebühren wechseln will, sollte deshalb nicht nur die neuen laufenden Kosten vergleichen, sondern auch mögliche Wechselkosten einrechnen.
Daneben soll es eine weitere Alternative geben, die im bisherigen Preiswettbewerb eine wichtige Rolle spielt: ein Standard-Altersvorsorgedepot eines öffentlichen Trägers.
Es ist kein eigenes Vorsorgesystem, sondern soll neben den Produkten privater Banken, Broker und Fondsgesellschaften stehen und allen Förderberechtigten offenstehen. Der Bundestag beschreibt das öffentliche Angebot ausdrücklich als Alternative zu den privaten Produkten und als Instrument, das den Wettbewerb stärken soll.
Wer das Depot betreiben wird und wie es im Detail ausgestaltet sein soll, steht allerdings noch nicht fest. Die Bundesregierung ist ermächtigt, die Umsetzung per Rechtsverordnung zu regeln. Anfang Juli waren die Abstimmungen mit möglichen öffentlichen Trägern nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Das sind Preise, die man bislang eher von einem gewöhnlichen ETF-Sparplan als von staatlich geförderter Altersvorsorge kennt. Sie haben den Wettbewerb belebt – sollten aber nicht mit einer Zusage bis zum Rentenbeginn verwechselt werden.
Wörter wie „zum Start“, „mindestens drei Jahre“ oder „im ersten Jahr“ verdienen deshalb beinahe ebenso viel Aufmerksamkeit wie die große Null vor dem Komma.
Das Problem ist nicht eine einzelne Gebühr. Es ist die Zeit. Wer mit Mitte 30 ein Altersvorsorgedepot eröffnet, kann mehrere Jahrzehnte darin sparen. Jeder Euro, der Jahr für Jahr für Gebühren abgezogen wird, fehlt anschließend beim Zinseszinseffekt.
Genau deshalb definiert das Bundesfinanzministerium die Effektivkosten als durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch die Kosten des Vertrages. Ein Prozent klingt zunächst überschaubar. Bei jahrzehntelangem Sparen kann der Unterschied zwischen beispielsweise 0,1 und einem Prozent jedoch erheblich werden. Der gesetzliche Deckel sollte deshalb nicht mit einem günstigen Marktpreis verwechselt werden.
Für künftige Anleger ergibt sich daraus eine einfache Regel: Nicht nur fragen, was das Depot 2027 kostet, sondern auch, was der Anbieter später verlangen darf. Das Produktinformationsblatt weist die jeweils geltenden Kosten und Effektivkosten aus, sagt jedoch nicht verlässlich voraus, was ein Anbieter in zehn oder 20 Jahren verlangen wird.
Erst wenn die Kosten tatsächlich geändert werden, muss der Anbieter darüber informieren und aktualisierte Kostenangaben vorlegen. Beim Standarddepot bleibt immerhin eine feste Leitplanke: Die Effektivkosten dürfen höchstens ein Prozent betragen.
Die eigentliche Konkurrenz um das Altersvorsorgedepot beginnt deshalb womöglich erst nach der Rabattschlacht: dann, wenn aus Millionen Neukunden langjährige Bestandskunden geworden sind.
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