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Altersvorsorgedepot: 100.000 Euro Entnahme kann beim Rentendepot 7800 Euro kosten

Дата публикации: 11-09-2026 13:14:00

Wer das Altersvorsorgedepot falsch nutzt, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Diese Kündigungs-, Auszahlungs- und Umzugsfälle zählen.

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Beim Altersvorsorgedepot fördert der Staat Ihren privaten Vermögensaufbau bis zur Rente. Es gibt aber eine Reihe von Fällen, in denen Sie die Förderung zurückzahlen müssen.

Beim Altersvorsorgedepot, das im kommenden Jahr startet, fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge kräftig. Wenn Sie etwa kinderlos sind und nur den Mindestbetrag von 120 Euro pro Jahr ins Depot investieren, erhalten Sie eine Förderung von 60 Euro. Über einen langen Zeitraum von 40 Jahren gerechnet, sind das immerhin 2400 Euro Förderung.

Da Sie auf diese Weise bei fünf Prozent jährlicher Rendite rund 23.000 Euro ansparen, macht die Fördersumme allein rund elf Prozent Ihrer Altersvorsorge aus. Je höher Ihre eigene Sparrate, desto geringer ist am Ende der Anteil der Förderung am Gesamtvermögen. Er wird aber in den meisten Fällen immer noch höher als fünf Prozent liegen.

Solange Sie das Geld entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Ihre Altersvorsorge verwenden, müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen Sie die Förderung nicht behalten dürfen. Als Förderung gelten dabei nicht nur die staatlichen Zulagen. Haben Sie durch den Sonderausgabenabzug zusätzlich Steuern gespart, fordert der Staat auch diesen Vorteil zurück. Außerdem müssen Sie die bis dahin erzielten Gewinne in der Regel versteuern. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie:

… das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen

Haben Sie einmal ein Altersvorsorgedepot abgeschlossen, dürfen Sie das darin investierte Geld vor der Auszahlphase nicht anderweitig nutzen. Diese Phase beginnt in der Regel mit Ihrem Ruhestand. Es gibt drei Konstellationen, in denen das Kapital vorzeitig entnommen oder übertragen werden kann, ohne dass Sie die Förderung verlieren:

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  • Wenn Sie das investierte Geld direkt auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen
  • Wenn Sie Geld für den Kauf oder energetische Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum entnehmen
  • Wenn Sie Geld nach einer Scheidung im Versorgungsausgleich übertragen

In allen anderen Fällen gilt eine vorzeitige Kündigung oder teilweise Entnahme von Geld als „schädliche Verwendung“. Dann müssen Sie die bis dahin erhaltene Förderung an den Staat zurückzahlen. Der Anbieter entnimmt das Geld in der Regel direkt aus Ihrem Depot.

… sich unzulässig im Ruhestand Geld auszahlen

In der Auszahlungsphase dürfen Sie Geld aus dem Altersvorsorgedepot ebenfalls nicht willkürlich entnehmen. Erlaubt sind unter anderem:

  • Eine lebenslange monatliche Leibrente
  • Ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Geburtstag läuft
  • Eine einmalige Teilauszahlung von maximal 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase
  • Die vollständige Auszahlung einer Kleinbetragsrente

Alles andere, etwa die komplette Auszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase oder zu jedem anderen Zeitpunkt, zählt ebenfalls als „schädliche Verwendung“. Sie müssen dann den Teil der Förderung zurückzahlen, der auf die ausgezahlte Summe entfällt. Haben Sie als Kinderloser über 40 Jahre etwa 200.000 Euro angespart, sind darin rund 15.600 Euro Förderung enthalten. Zahlen Sie sich nun zu einem beliebigen Zeitpunkt im Ruhestand 100.000 Euro aus, müssten Sie entsprechend 7800 Euro Förderung zurückzahlen.

… Ihren Wohnsitz außerhalb der EU/des EWR verlegen

Sie dürfen als EU-Bürger auch im Ruhestand aufgrund der Freizügigkeit überall in der EU wohnen, ohne Nachteile zu haben. Wenn Sie aber während der Auszahlungsphase die Union und den Europäischen Wirtschaftsraum verlassen, wird der Staat Fördergelder zurückverlangen. Zum EWR zählen neben allen EU-Staaten noch Norwegen, Island und Liechtenstein. Entscheidend ist nicht, dass Sie temporär im Nicht-EWR-Ausland leben, sondern dort einen Wohnsitz haben und/oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen dort als ansässig gelten.

… das Altersvorsorgedepot vererben

Sollten Sie sterben, bekommen Ihre Erben auch das Guthaben Ihres Altersvorsorgedepots. Sie müssen dann aber die darauf entfallenen Fördergelder wieder zurückzahlen. Das wird wie bei einer kompletten Auszahlung im Ruhestand berechnet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Gelder aus dem Altersvorsorgedepot auf einen Vorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Hatten Sie eine lebenslange Leibrente gewählt, endet die Auszahlungsphase mit dem Tod. Dann wird kein Geld vererbt.

Weitere sonstige Fälle

Die vier beschriebenen Fälle sind besonders relevant. Es gibt noch einige weitere Fälle. So müssen Sie die Förderung etwa auch dann zurückzahlen, wenn Sie Geld für selbst genutztes Wohneigentum entnehmen, das Geld dann aber nicht dafür einsetzen.

Außerdem kann es passieren, dass die Zertifizierungsstelle die Zertifizierung des von Ihnen gewählten Depots widerruft. Das kann passieren, wenn sich der Anbieter als unseriös herausstellt. In dem Fall haben Sie sechs Monate Zeit, das Geld auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Ansonsten müssen Sie die Förderung zurückzahlen. Zuletzt müssen Sie die gesamte Förderung zurückzahlen, die Sie zu Unrecht erhalten haben.

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