Milliarden liegen auf nachrichtenlosen Konten. Die Politik plant einen Fonds – doch Erben sollen ihre Ansprüche auf das Geld behalten.
Milliarden liegen auf Konten, deren Besitzer nicht mehr erreichbar sind. Die Politik will dieses vergessene Vermögen nutzbar machen – doch Eigentum und Erbrecht setzen klare Grenzen.
Auf deutschen Konten schlummern Milliarden, von denen niemand so recht weiß, wem sie noch gehören. Manche Kontoinhaber sind verstorben, andere längst verzogen, wieder andere haben ein Konto schlicht aus den Augen verloren. Für die Banken bleiben solche Guthaben irgendwann „nachrichtenlos“. Nun will die Bundesregierung einen Teil dieses ruhenden Vermögens für soziale Innovationen nutzbar machen.
Das klingt zunächst nach einem weitreichenden Zugriff des Staates. Die Sache ist aber kompliziert. Und ein Gesetz, das solche Guthaben einzieht, gibt es bislang nicht – noch nicht.
Das Wichtigste in Kürze:
Im Frühjahr erklärte die Bundesregierung dem Bundestag noch, das Vorhaben stecke in der Konzeptionsphase. Inzwischen liegt aber ein ziemlich detaillierter Vorschlag auf dem Tisch.
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Die oppositionellen Grünen wollen Banken verpflichten, nach zehn Jahren ohne Kontakt – bei einem bekannten Todesfall bereits nach drei Jahren – intensiv nach Eigentümern oder Erben zu suchen. Bleibt diese Suche erfolglos, soll das Vermögen in ein öffentliches Register aufgenommen und schließlich in einen neu zu schaffenden Sozialfonds übertragen werden.
Der könnte das Geld investieren und damit Sozialunternehmen, gemeinnützige Einrichtungen oder soziale Projekte finanzieren. Ganz verschwinden würde das Vermögen für die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben jedoch nicht: Mindestens 20 Prozent sollen als Liquiditätsreserve bereitstehen, und wer seinen Anspruch später nachweisen kann, soll sein Geld jederzeit vollständig zurückbekommen.
Schon die Größenordnung ist unsicher. Ein Gutachten, das noch das frühere Bundesministerium für Bildung und Forschung vor dessen Neuordnung im Jahr 2025 in Auftrag gegeben hatte, bezifferte das Volumen nachrichtenloser Konten auf rund 1,8 bis 4,2 Milliarden Euro.
Weil Deutschland kein zentrales Register besitzt, mussten die Autoren unter anderem Erfahrungen anderer Länder hochrechnen. Die oft genannten neun Milliarden Euro gehen dagegen auf eine ältere Schätzung des Verbands Deutscher Erbenermittler zurück.
Das eigentliche Problem liegt deshalb weniger in einem Zugriff des Staates als in einer Lücke im deutschen System zur Ermittlung unbekannter Konten und ihrer rechtmäßigen Erben: Stirbt jemand, ohne seinen Angehörigen von einem alten Sparbuch, Depot oder Zweitkonto zu erzählen, müssen die Erben selbst suchen.
Ein Prinzip, wie es die Grünen vorschlagen, ist international nicht ungewöhnlich. Großbritannien betreibt seit Jahren einen „Reclaim Fund“: Nicht auffindbares Vermögen kann für gesellschaftliche Projekte eingesetzt werden, der Rückzahlungsanspruch der Eigentümer bleibt jedoch bestehen.
Solange ein zentrales Register fehlt, müssen Banken selbst versuchen, den Kontakt zu verschwundenen Kontoinhabern oder deren Erben wiederherzustellen. Für Angehörige stellt sich das Problem von der anderen Seite: Sie wissen oft gar nicht, ob und bei welcher Bank noch Vermögen liegt.
Wer nach unbekannten Konten eines Verstorbenen sucht, sollte zunächst Kontoauszüge, Steuerunterlagen und alte Bankpost durchsehen, rät Finanztip. Dort können sich Hinweise auf weitere Bankverbindungen finden – etwa Namen von Kreditinstituten, Kontonummern, Zinsgutschriften, Wertpapierdepots oder Bescheinigungen über Kapitalerträge.
Für Sparkassen kann eine Nachforschung über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband angestoßen werden, für Volks- und Raiffeisenbanken über die jeweiligen Regionalverbände.
Bei privaten Banken bietet der Bundesverband deutscher Banken ein bundesweites und für Erben kostenloses Verfahren an. Die Erbenstellung muss jeweils nachgewiesen werden.
Wer seinen Angehörigen diese Recherche ersparen will, sollte schon zu Lebzeiten vorsorgen: eine aktuelle Liste aller Konten, Depots und Versicherungen hinterlegen, Adressänderungen Banken mitteilen und einer Vertrauensperson sagen, wo die Unterlagen für den finanziellen und digitalen Nachlass zu finden sind.