Hohe Summen Bargeld aus einem Autoverkaufen, Erbe oder gesparten Geldscheinen können bei der Bank für Fragen sorgen. Die Bank kann einen Nachweis fordern.
Wer Bargeld auf sein Konto einzahlt, kann Nachweise zur Herkunft vorlegen müssen. Entscheidend ist nicht nur die Summe, sondern auch das Verhalten auf dem Konto.
Möchten Sie größere Bargeldsummen auf ein Konto einzahlen, muss Sie sich auf Nachfragen der Bank einstellen. Bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als 10.000 Euro für den Herkunftsnachweis.
Bei einer Bank ohne bestehende Geschäftsbeziehung liegt die genannte Schwelle bereits bei mehr als 2500 Euro. Doch auch unterhalb dieser Beträge kann eine Bank Nachweise verlangen. Einige Banken können je nach Nachforschung schon ab 1000 Euro einen Nachweis fordern.
Ein Bericht von gegen-hartz verweist darauf, dass Kreditinstitute ihre Kunden und deren Transaktionen laufend überwachen müssen (§ 10 Geldwäschegesetz). Entscheidend ist dabei auch, ob eine Einzahlung zum bisherigen Kontoverhalten passt.
Eine Einzahlung von mehr als 10.000 Euro bei der eigenen Bank löst grundsätzlich die Pflicht aus, die Herkunft des Geldes nachvollziehbar zu belegen. Dafür kommen je nach Ursprung unterschiedliche Dokumente infrage. Wer Bargeld nach einer vorherigen Abhebung einzahlt, kann etwa Kontoauszüge oder Auszahlungsquittungen vorlegen.
Bei einem Autoverkauf kann der Kaufvertrag zusammen mit einem Zahlungsbeleg als Nachweis dienen. Bei einer Erbschaft oder Schenkung kommen beispielsweise Nachlassunterlagen, ein Erbschein oder ein Schenkungsvertrag infrage. Die Bank kann im Einzelfall prüft, ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen.
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Banken betrachten nicht nur einzelne Einzahlungen. Mehrere zusammenhängende Vorgänge können gemeinsam bewertet werden. Wer einen größeren Bargeldbestand deshalb in viele kleinere Beträge aufteilt, schafft damit keine sichere Ausnahme von einer möglichen Prüfung.
Das gilt auch bei Einzahlungen am Automaten. Die Bank kann anschließend noch Unterlagen zur Herkunft verlangen. Deshalb empfiehlt es sich vorab zu informieren, auf welchem Weg die benötigten Nachweise eingereicht werden müssen.
Eine Prüfung der Herkunft ist zunächst keine Geldwäscheverdachtsmeldung. Dafür müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die einen entsprechenden Verdacht begründen. Die Höhe einer Einzahlung allein reicht dafür nicht aus.
Das Geldwäschegesetz wurde 1993 eingeführt und wird seitdem laufend aktualisiert.
Wer eine größere Summe einzahlen möchte, sollte deshalb die Herkunft möglichst lückenlos dokumentieren. Fehlen Belege, kann die Bank weitere Unterlagen verlangen oder die Einzahlung ablehnen. Gerade bei lange angespartem Bargeld kann eine nachvollziehbare Erklärung zusammen mit vorhandenen Dokumenten helfen.
Leser kritisieren: „Die Banken suchen im falschen Milieu“
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