Wegen 20 Euro und einer Dankeskarte musste sich ein Ehepaar aus Michendorf den Vorwurf der Korruption stellen. Nun bleibt der Staat auf den Kosten sitzen.
Aus einer nett gemeinten Geste wird eine Straftat. Ein Ehepaar aus Michendorf musste sich dem Verdacht der Korruption stellen – wegen 20 Euro.
Clemens Stroetmann aus dem brandenburgischen Michendorf wollte sich bei den Einsatzkräften für die Rettung seiner Frau Brigitte im August 2025 bedanken. Brigitte Stroetmann kollabierte. Ihr Mann alarmierte den Rettungsdienst, der zwölf Minuten später eintraf. Brigitte konnte stabilisiert werden und wurde im Krankenhaus weiter versorgt.
Für das Ehepaar war der Einsatz Anlass, sich bei den Rettungskräften zu bedanken. Clemens Stroetmann schrieb eine Karte an den zuständigen Fachdienst des Landkreises. Einen direkten Ansprechpartner kannte er nicht. Deshalb wandte er sich an die Behörde – und legte der Karte 20 Euro bei.
Gegenüber der HAZ stellte er seine einfache Bitte dar: „Möge die Kaffeekasse etwas aufgebessert werden.“
Etwa zwei Monate später erhielt Stroetmann Post von der Staatsanwaltschaft. Die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität hatte sich mit dem Fall beschäftigt. Der Landkreis hatte Strafanzeige gestellt. Der Vorwurf: Vorteilsgewährung.
Die Staatsanwaltschaft verwies auf die gesetzlichen Vorschriften. Demnach macht sich jeder strafbar, „wer einem Amtsträger für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt“.
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Stroetmann argumentiert, dass er weder böse Absichten hatte noch einen konkreten Amtsträger angesprochen habe. Gegenüber der HAZ sagte er: „Welcher Vorteil hätte mir mit den 20 Euro denn entstehen können? Dass der Rettungsdienst das nächste Mal in zehn statt zwölf Minuten da ist? Das ist doch hanebüchen.“
Gunther Rauche, Leiter der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität des Landes Brandenburg, erklärt, Stroetmann sei angeboten worden, das Verfahren gegen die formlose Einziehung der 20-Euro-Spende einzustellen. Der Anwalt lehnte ab. Für ihn hätte eine solche Lösung bedeutet, die ihm vorgeworfene Straftat indirekt anzuerkennen.
Die Anklage landete beim zuständigen Amtsgericht. Stroetmanns Anwalt forderte das Gericht dazu auf, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Der Richter kam der Forderung nach.
Nach Auffassung des Gerichts lag kein ausreichender Straftatbestand vor. Die 20 Euro seien vielmehr „in ihrer Höhe eine sozialadäquate Geste der Dankbarkeit“, zumal das Geld für die Kaffeekasse bestimmt gewesen sei. Eine böse Absicht zu unterstellen, sei „lebensfremd“.
Auch der Versuch der Staatsanwaltschaft, das Hauptverfahren wieder zu eröffnen, blieb erfolglos. Das Gericht lehnte die entsprechende Beschwerde ab. Nach Angaben von Gunther Rauche bestätigte das Gericht damit letztlich, dass der Beschuldigte in diesem Fall nicht strafbar war.
Es habe eine Ausnahme für eine typische Situation gesehen: Ältere Menschen, die sich nach einer medizinischen Behandlung bei den Helfern bedanken möchten.
Trotz des ausgebliebenen Hauptverfahrens hält die Staatsanwaltschaft an ihrer Einschätzung fest. „Weil wir die Überlassung von Bargeld an einen Amtsträger nicht für sozialadäquat halten, unabhängig von der Höhe des Betrages. Aber der Instanzenzug ist ausgeschöpft“, sagte Rauche.
Selbst kleinere Geschenke dürfen Amtsträger, zu denen auch Rettungskräfte zählen, nicht annehmen. Dahinter steckt das Korruptionsrecht. „Der Tatbestand der Vorteilsgewährung verbietet jede Art von Zuwendung“, erklärt Rauche. Es solle gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass Amtsträger durch Geld beeinflusst werden könnten.
Selbst Sachgeschenke wie Pralinen oder Wein müssen demnach entsprechend den Antikorruptionsregeln behandelt und gegebenenfalls an soziale Einrichtungen weitergegeben werden.
Für Stroetmann ist der kuriose Fall zwar juristisch beendet, die Frage nach dem Aufwand bleibt für ihn jedoch bestehen. Da das Hauptverfahren nicht eröffnet wurde, müssen die Kosten für das Gericht und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten von der Staatskasse getragen werden.
Stroetmann kritisiert deshalb vor allem das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. „In meinen Augen liegt der Skandal darin, dass überhaupt ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Durch den Landkreis und durch die Staatsanwaltschaft. Es war keine Straftat. Und beide hätten prüfen müssen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt.“
Aus einem kleinen Dankeschön für einen Rettungseinsatz wurde damit ein einjähriger Rechtsstreit – wegen 20 Euro für die Kaffeekasse.