Mehr als jeder vierte Mieter hat kaum finanziellen Puffer. Gleichzeitig will die Bundesregierung das Wohngeld ab 2027 neu ordnen und Ausgaben senken.
Mehr als jeder vierte Mieter könnte seine Wohnung nach einem starken Einkommensverlust nur wenige Monate halten. Gleichzeitig will die Bundesregierung das Wohngeld ab 2027 zurückfahren.
Auch unabhängig von einem Einkommensverlust ist die Sorge groß:
29 Prozent der Mieter fürchten, sich ihre Miete künftig nicht mehr leisten zu können.
58 Prozent geben an, dass ihre Wohnkosten innerhalb eines Jahres gestiegen sind.
Viele müssen deshalb an anderer Stelle sparen. Besonders häufig verzichten sie auf Geld, das eigentlich für die Zukunft gedacht ist:
Die Zahl der Wohngeldhaushalte hat sich seit 2020 nahezu verdoppelt: von gut 600.000 auf rund 1,2 Millionen Ende 2023. Auch 2024 stieg die Zahl weiter um 5,9 Prozent. Die Ausgaben von Bund und Ländern lagen in diesem Jahr bei rund 4,7 Milliarden Euro.
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Besonders brisant: Wohngeld ist längst nicht nur eine Hilfe für Arbeitslose. 37 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte hatten 2023 Arbeitnehmer als Haupteinkommensquelle, 53 Prozent Rentner oder Pensionäre. Arbeitslose machten dagegen „nur einen kleinen Teil“ aus, heißt es in dem Report.
Das Wohngeld erreicht damit viele Menschen, die zwar arbeiten oder eine Rente beziehen, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu bezahlen.
Wohngeld ist nicht nur für Arbeitslose gedacht. Auch Arbeitnehmer, Rentner und Familien mit niedrigem Einkommen können Anspruch darauf haben. Entscheidend sind unter anderem das Einkommen des gesamten Haushalts, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Höhe der Miete.
Wer bereits Leistungen der Grundsicherung bezieht, bekommt in der Regel kein zusätzliches Wohngeld, weil die Kosten für Unterkunft und Heizung dort berücksichtigt werden.
Ob ein Anspruch besteht, lässt sich mit dem Wohngeldrechner des Bundes zunächst überprüfen. Verbindlich entscheidet die zuständige Wohngeldstelle.
Für einen Antrag werden typischerweise Nachweise über Einkommen, Miete und Haushaltsgröße benötigt.
Wichtig: Auch wer Wohngeld erhält, muss unter Umständen einen Teil der tatsächlichen Miete selbst tragen. Bei knapp 30 Prozent der Wohngeld-Hauptmieterhaushalte lag die Bruttokaltmiete 2023 über den anrechenbaren Höchstbeträgen.
Ausgerechnet jetzt will die Bundesregierung die Ausgaben für das Wohngeld zurückfahren. Das Bundeskabinett hat im Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Konkret sind drei wichtige Änderungen vorgesehen:
Dadurch sollen die Ausgaben sinken. Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Neuregelung auch Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen.
Nach einer aktuellen Regierungsantwort sollen infolge der Reform 2029 noch rund eine Million Haushalte Wohngeld beziehen; etwa 238.000 Haushalte würden ihren Anspruch vollständig verlieren.
Zumal die Unterstützung bereits heute nicht in jedem Fall ausreicht: Der Anteil der Wohngeld-Hauptmieterhaushalte, deren Bruttokaltmiete über den anrechenbaren Höchstbeträgen lag, stieg zwischen 2021 und 2023 von 24 auf knapp 30 Prozent. Bei fast jedem dritten dieser Haushalte wurde damit nur ein Teil der tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigt.
Das zeigt das Dilemma: Das Wohngeld soll Menschen vor zu hohen Wohnkosten schützen, während gleichzeitig die tatsächlichen Mieten vielerorts stärker steigen als die Beträge, die bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung will beim Wohngeld rund eine Milliarde Euro einsparen. Ein Teil der Ausgaben könnte aber andere Bereiche des Sozialstaats belasten. Der Mietenreport verweist auf Berechnungen, wonach durch die Kürzungen bis zu 750 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben in anderen Sozialsystemen entstehen könnten. Grund dafür ist, dass ein Teil der Betroffenen auf andere Sozialleistungen angewiesen sein könnte.
„Diese verdammte Umverteilung ist einfach nur ungerecht”