Eine neue EU-Verordnung soll Verpackungsmüll reduzieren und die Regeln in Europa vereinheitlichen. Doch für Händler entstehen neue Pflichten.
Eine neue EU-Verordnung soll Verpackungsmüll reduzieren und die Regeln in Europa vereinheitlichen. Doch für Händler entstehen neue Pflichten.
Vor einigen Tagen veröffentlichte ein Edelmetall- und Münzhändler auf dem Business-Netzwerk „LinkedIn“ eine ungewöhnliche Mitteilung: Gestaltet wie eine Todesanzeige, trägt sie die Überschrift „Nachruf auf den EU-Binnenmarkt“. Darin nimmt das Unternehmen „GP Metallum“ Abschied vom „grenzenlosen EU-Binnenmarkt“, dessen Lebensdaten es auf den Zeitraum vom 1. Januar 1993 bis zum 12. August 2026 datiert. Als „Todesursache“ nennt GP Metallum den Artikel 45 Absatz 3 der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR.
Sebastian Wieschowski ist leidenschaftlicher Münzsammler und Fachmann für Numismatik und Edelmetalle. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Seit dem 12. August liefert der Mittelständler aus Stahnsdorf bei Berlin innerhalb der Europäischen Union tatsächlich nur noch an Adressen in Deutschland. Auf seiner Internetseite begründet das Unternehmen diesen Schritt mit zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen sowie aus seiner Sicht unverhältnismäßig hohen Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
Hintergrund ist die neue europäische Verpackungsverordnung, kurz PPWR. Die Verordnung (EU) 2025/40 trat bereits im Februar 2025 in Kraft, ist aber grundsätzlich seit dem 12. August 2026 anzuwenden. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren und die bislang teilweise unterschiedlichen Regeln innerhalb der EU stärker vereinheitlichen. Zu den Zielen gehören besser recyclingfähige Verpackungen, weniger Verpackungsmüll und eine stärkere Verantwortung der Unternehmen für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen.
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Für den grenzüberschreitenden Onlinehandel ist insbesondere die erweiterte Herstellerverantwortung relevant. Artikel 44 der PPWR sieht Registrierungen in den Mitgliedstaaten vor, in denen ein Unternehmen erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellt. Artikel 45 enthält darüber hinaus Vorgaben für Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der erweiterten Herstellerverantwortung.
Für GP Metallum ist die wirtschaftliche Konsequenz eindeutig: „Für uns als Edelmetall- und Münzhändler führt die ab 12. August 2026 anzuwendende EU-Verpackungsverordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dazu, dass wir den direkten Versand an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten zunächst vollständig einstellen“, erklärt Geschäftsführer Gerd Poskowski gegenüber FOCUS online.
Dabei gehe es ihm nicht um die eigentlichen Recyclingkosten. „Dass ein Händler für die Entsorgung der von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen aufkommen soll, halte ich grundsätzlich für nachvollziehbar.“ Das Problem sei vielmehr „die Art der organisatorischen Umsetzung“.
Poskowski hat ausgerechnet, was die Bevollmächtigung für sein Unternehmen bedeuten würde. Für die übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten liege ihm ein Angebot über jeweils 299 Euro jährlich vor. Wollte sich GP Metallum damit die Möglichkeit offenhalten, weiterhin in alle EU-Länder zu liefern, wären das nach seiner Rechnung 7.774 Euro pro Jahr.
Und dabei bliebe es nicht: „Hinzu kämen die jeweiligen Lizenzierungs- bzw. Entsorgungskosten, Registrierungen, Meldungen und vor allem der laufende administrative Aufwand sowie die Notwendigkeit, Änderungen der jeweiligen nationalen Vorgaben ständig zu verfolgen“, sagt Poskowski. Besonders problematisch sei, dass es bei diesen Fixkosten kaum einen Unterschied mache, ob sein Unternehmen in ein Land ein einziges Paket im Jahr oder mehrere hundert Pakete verschicke.
Gerade bei Anlagegold und -silber ist das relevant, weil die Handelsmargen teilweise gering sind. Poskowskis Konsequenz: „Die wirtschaftlich vernünftige Konsequenz lautet deshalb nicht: Wir erhöhen die Preise etwas – sondern: Wir beliefern diese Länder nicht mehr.“
GP Metallum ist mit dieser Entscheidung offenbar nicht allein. Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V. berichtet von weitreichenden Konsequenzen innerhalb der Branche. Geschäftsführer Stefan Lutter erklärt gegenüber FOCUS online: „Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels sieht den bürokratischen Aufwand sowie die den Händlern entstehenden zusätzlichen Kosten, die zur Erfüllung der Vorgaben der PPWR anfallen, sehr kritisch.“
Entgegen der Intention eines gemeinsamen europäischen Marktes, Vereinfachungen und Erleichterungen im innergemeinschaftlichen Handel zu fördern, führt die PPWR nach Einschätzung des Berufsverbandes, der über 200 Münzhändler in Deutschland vertritt, in der Praxis zu Verunsicherung, zusätzlicher Bürokratie sowie enormem Zeit- und Kostenaufwand. Gerade im Münzhandel, wo naturgemäß aufgrund der geringen Größe der gehandelten Artikel nur in geringem Maße Verpackungsmaterial anfalle, seien diese Aufwendungen und Kosten überdurchschnittlich hoch.
„Im Ergebnis führt die PPWR in ihrer jetzigen Form dazu, dass nahezu alle Mitglieder unseres Verbandes den Versand ins EU-Ausland einstellen oder auf eine nur sehr begrenzte Länderauswahl beschränken“, resümiert Lutter und ergänzt: „Dies kann politisch und wirtschaftlich nicht gewünscht sein. Wir stehen mit verschiedenen Behörden und Verbänden in Kontakt mit dem Ziel, eine praxisgerechte Vereinfachung der EU-Verpackungsverordnung zu erreichen.“
Dass die praktische Umsetzung der PPWR für Unternehmen anspruchsvoll ist, zeigen auch aktuelle Informationsangebote der deutschen Wirtschaft. Die DIHK weist darauf hin, dass mit dem Geltungsbeginn am 12. August 2026 unter anderem Änderungen bei Rollen und Akteuren sowie Informations- und Meldepflichten relevant werden. Zahlreiche weitere Anforderungen der Verordnung greifen dagegen erst in den kommenden Jahren.
Die Dimension des Problems zeigt sich gerade bei kleinen Waren. Münzen sind kompakt und benötigen vergleichsweise wenig Verpackungsmaterial. Die Pflichten hängen jedoch nicht einfach davon ab, ob ein Händler wenige Gramm oder große Mengen Verpackungsmaterial über die Grenze bringt.
Poskowski nennt dafür ein alltägliches Beispiel. Schon bei einem Luftpolsterumschlag müsse die Verpackungsmenge nach Materialien und Gewicht ermittelt werden. „Der Händler kann den Umschlag als Ganzes wiegen – das genaue Materialverhältnis kennt er normalerweise nicht“, erklärt er mit Blick auf Papierhülle und Polyethylen-Luftpolsterfolie.
Für den Münzenhandel kommt hinzu, dass das Geschäft traditionell international ausgerichtet ist. Deutsche Münzen werden von Sammlern im Ausland gesucht, während deutsche Sammler Münzen aus praktisch allen Teilen der Welt kaufen. Händler und Kunden bauen dabei teilweise über Jahre grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen auf.
GP Metallum hat seine Kunden in anderen EU-Staaten bereits über die Einstellung des direkten Versands informiert. Die Reaktionen seien eindeutig gewesen: „Vorherrschend waren Bedauern und Unverständnis. Mehrere Kunden waren von der Problematik völlig überrascht. Mein Eindruck ist, dass dieses Thema in vielen EU-Ländern bisher kaum öffentlich wahrgenommen wurde“, berichtet Poskowski.
Poskowski fordert dabei nicht, die Finanzierung der Verpackungsentsorgung abzuschaffen. Stattdessen schlägt er eine zentrale Lösung nach dem Vorbild des One-Stop-Shop-Verfahrens bei der Umsatzsteuer vor. Ein deutscher Händler könnte seine in anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zentral in Deutschland melden und die entsprechenden Kosten an eine deutsche Stelle zahlen. Die nationalen Stellen könnten die Beträge anschließend untereinander verrechnen. Der ökologische Zweck der Regelung bliebe erhalten, während Unternehmen nicht zahlreiche nationale Systeme parallel bedienen müssten.
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