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25 bis 75 Prozent: Teilkrankschreibung erst nach 4 Wochen

Дата публикации: 12-09-2026 13:58:00

Ab 2028 kommt die Teilkrankschreibung. So wirken sich 25, 50 und 75 Prozent auf Arbeitszeit, Gehalt und Krankengeld aus.

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Bisher gibt es nur zwei Zustände: Entweder Sie können arbeiten oder Sie sind krankgeschrieben. Künftig soll es auch Zwischenlösungen geben. Das bedeutet es, zu 25 Prozent arbeitsunfähig zu sein.

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das der Bundestag im Juli 2026 beschloss, kommt eine Neuerung auf Beschäftigte zu. Ab 2028 können Sie vom Arzt auch nur teilweise krankgeschrieben werden. Das soll in Stufen von je 25 Prozent erfolgen. Sie könnten also wegen Krankheit oder einer Verletzung zu 100 Prozent arbeitsunfähig sein, aber auch nur zu 75, 50 oder 25 Prozent.

Teilkrankschreibung gilt erst ab vier Wochen

Sie können als gesetzlich Krankenversicherter nur dann teilweise krankgeschrieben werden, wenn ein Arzt bescheinigt, dass Sie mehr als vier Wochen lang nicht vollständig arbeitsfähig sein werden. Es geht bei der Teilkrankschreibung also nicht darum, dass Sie im Winter mit einer Erkältung noch im Homeoffice arbeiten müssten.

Der Prozentsatz bei der Teilkrankschreibung beschreibt den zeitlichen Umfang, in dem Sie Ihre normale Arbeit noch erledigen können. 75 Prozent Teilkrankschreibung würde also bedeuten, dass Sie noch ein Viertel der normalen Arbeitszeit erledigen können. Das könnten bei einem Vollzeitjob also zwei Stunden am Tag oder zehn Stunden in der Woche sein.

Teilkrankschreibung lohnt sich finanziell

Für Sie als Beschäftigten ändert sich durch die Teilkrankschreibung finanziell wenig. In den ersten sechs Wochen erhalten Sie vom Arbeitgeber den Arbeitslohn für den Teil, den Sie arbeiten. Der Rest wird durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgedeckt. Faktisch bedeutet das aber, dass Sie in dieser Zeit immer den vollen Arbeitslohn erhalten, egal ob Sie zu 25 Prozent, 75 Prozent oder gar nicht arbeiten. Auch für den Arbeitgeber ändert sich wenig.

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Das sieht nach sechs Wochen anders aus. Ab dann würde normalerweise die Krankenkasse Krankengeld bezahlen. Das macht aber nur 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettolohns aus. Bei einer Teilkrankschreibung würden Sie ab Woche Sieben den normalen Arbeitslohn für den Arbeitsanteil erhalten und Krankengeld für den Rest.

Die Teilkrankschreibung ist freiwillig

Ein Arbeitgeber kann Sie aber nicht zu teilweiser Arbeit zwingen. Für eine Teilkrankschreibung müssen alle Parteien zustimmen. Das betrifft neben Ihnen und Ihrem Arbeitgeber auch den Arzt, der grünes Licht für teilweise Arbeit trotz Krankschreibung geben muss. Das Gesetz sieht dabei nicht vor, dass Ihr Arbeitgeber den Arbeitsplatz an Ihre vielleicht eingeschränkten Fähigkeiten anpassen muss.

So freiwillig wie Sie sich für eine Teilkrankschreibung entscheiden können, so freiwillig können Sie sie aber auch wieder beenden. Ihr Arbeitgeber hat das gleiche Recht. In diesem Fall würden Sie normal krankgeschrieben bleiben, wie es jetzt auch gilt.

Damit Sie sich nicht mit einer Teilkrankschreibung selbst schaden, ist es also wichtig, den Arzt vorher genau über die Art und Umstände Ihres Jobs zu informieren. Das gilt besonders für die Fragen der körperlichen und geistigen Belastung, des Stresslevels, ob Sie Kundenkontakt haben oder etwa im Schichtdienst arbeiten. Auch mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie genau absprechen, wie belastbar Sie tatsächlich sind. Die genaue Diagnose müssen Sie dabei aber weiterhin nicht offenlegen.

Teilkrankschreibung polarisiert

Die Regelung zur Teilkrankschreibung polarisiert jetzt schon. In einer Umfrage des Ifo-Instituts hielten 48 Prozent der Unternehmen sie für nicht sinnvoll. Nur 27 Prozent begrüßten die Teilkrankschreibung. Ein großer Kritikpunkt liegt darin, dass Unternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand befürchten. Zudem dürfte es im Einzelfall schwer werden, genau zu definieren, welche Arbeit in welchem Umfang ein kranker Beschäftigter noch erledigen kann. Gewerkschaften lehnen die Teilkrankschreibung komplett ab. Sie fürchten, dass Arbeitgeber besonders in prekären Arbeitsverhältnissen Druck auf Beschäftigte aufbauen könnten, das Modell zu nutzen. Damit seien die gesundheitlichen Risiken für Arbeitnehmer zu groß.

Studien aus Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland, die alle Teilkrankschreibungsmodelle nutzen, sind hingegen leicht positiv. Die Fehlzeiten seien seit Einführung jeweils gesunken. Unsicher sind die Forscher bisher aber, ob das durch die Teilkrankschreibung verursacht wurde oder andere Gründe hat.

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