Vor der Kommunalwahl werden AfD-Kandidaten aussortiert, danach sind die Daten gelöscht. Der Fall Martin Sichert zeigt, was in Niedersachsen schiefläuft.
Vor der Kommunalwahl werden AfD-Kandidaten aussortiert, danach sind die Daten gelöscht. Der Fall Martin Sichert zeigt, was in Niedersachsen schiefläuft.
In Niedersachsen wurden mehrere AfD-Politiker von der Kommunalwahl im September ausgeschlossen. Möglich macht das eine Änderung des Kommunalwahlrechts:
Wahlausschüsse können schon vor der Wahl prüfen, ob Kandidaten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufwerfen. Das SPD-geführte Innenministerium gibt dazu Einschätzungen und Empfehlungen ab.
Für FOCUS-Kolumnist Jan Fleischhauer ist damit eine Grenze erreicht, sagt er im „Schwarzen Kanal“:
„All Eyes on Niedersachsen. Ja, das scheint jetzt sozusagen der Battleground zu sein, wo wir unsere Demokratie verteidigen müssen.“
Wie das Verfahren aussieht, zeigt der Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der Landrat in Friesland werden wollte. Das Innenministerium von SPD-Ministerin Daniela Behrens empfahl dem Wahlausschuss, Sichert nicht zuzulassen.
„Ganz unverbindliche Empfehlung, ja“, spottete Fleischhauer. Der Ausschuss folgte ihr.
Gegen Sichert wurden unter anderem negative Äußerungen zur Regenbogenflagge und angeblich islamfeindliche Tendenzen angeführt.
Fleischhauer stellt nicht in Abrede, dass man dessen Aussagen für daneben halten kann. Aber darüber sollten die Wähler urteilen:
„Man darf ja auch als unglückliche Figur zur Wahl antreten. Das ist eigentlich Demokratie bislang.“
Das Portal „Apollo News“ wollte vom Innenministerium wissen, wie viele Fälle geprüft wurden und wie oft eine Empfehlung ausgesprochen wurde, Kandidaten nicht zuzulassen. Doch das lässt sich inzwischen nicht mehr vollständig nachvollziehen: Die entsprechenden acht Datensätze wurden gelöscht.
Fleischhauer quittiert die Erklärung mit Spott:
„Nee, weil das Gedächtnis im Innenministerium von Frau Behrens, von der SPD, über die Zahl fünf nicht hinausgeht.“
Für ihn liegt das Problem im Verfahren selbst.
„Das ist das Grundrecht zu wählen und auch gewählt werden zu dürfen.“
Dass Wahlausschüsse nach einer Empfehlung des Innenministeriums darüber befinden, wer überhaupt antreten darf, nennt er „natürlich grotesk“. Sein Vergleich fällt noch drastischer aus:
„Das sind so eher so ein bisschen so türkische Verhältnisse, ne?“
Sichert geht gegen seinen Ausschluss mittlerweile juristisch vor.
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