Eine Mitarbeiterin meldete Belästigung am Arbeitsplatz und verlor ihren Job. Jetzt muss Mercadona sie wieder einstellen und mehr als eine halbe Million Euro zahlen.
Eine Mitarbeiterin meldete Belästigung am Arbeitsplatz und verlor ihren Job. Jetzt muss Mercadona sie wieder einstellen und mehr als eine halbe Million Euro zahlen.
Der spanische Supermarktriese Mercadona muss eine ehemalige Mitarbeiterin wieder einstellen und hohe Nachzahlungen leisten. Das Obergericht der Balearen erklärte ihre Kündigung für unwirksam. Insgesamt belaufen sich die Kosten für das Unternehmen auf mehr als 500.000 Euro.
Wie das spanische Wirtschaftsportal „NoticiasTrabajo“ berichtet, meldete die Frau im Februar 2023 ihrem Arbeitgeber Belästigung durch ihren Vorgesetzten. Damals war sie wegen Angstzuständen krankgeschrieben.
Mercadona untersuchte die Vorwürfe. Die interne Kommission fand jedoch keine ausreichenden Belege für Belästigung. Daraufhin entließ das Unternehmen die Mitarbeiterin im April 2023. Es warf ihr eine falsche Beschuldigung vor.
,regionOfInterest=(596,342)&hash=d6924e7048a11bb2604e247e62026e7c98c6c7200c77c432b4c435b46fce9f88)
Zunächst bestätigte ein Arbeitsgericht in Palma die Kündigung. Die Frau legte dagegen Berufung ein. Laut „NoticiasTrabajo“ gab das Obergericht ihr nun recht.
„Das Fehlen eines Beweises für eine behauptete Tatsache bedeutet nicht, dass die Behauptung falsch ist“, erklärte das Gericht und stufte die Kündigung als nichtig ein. Die Frau hätte durch ihre Beschwerde eine Benachteiligung erfahren. Für einen Rauswurf hätte Mercadona nachweisen müssen, dass die Mitarbeiterin bewusst falsche Angaben gemacht hatte.
ANZEIGE
ANZEIGE
Das Gericht ordnete die Wiedereinstellung zu den bisherigen Bedingungen an. Außerdem muss Mercadona ausstehende Gehälter seit April 2023 nachzahlen. Hinzu kommen 7501 Euro Entschädigung für immaterielle Schäden sowie Zinsen.
Nach Angaben von „NoticiasTrabajo“ summieren sich die Kosten auf rund 502.500 Euro. Davon entfallen 425.000 Euro auf ausstehende Gehälter, 7501 Euro auf die Entschädigung und 70.000 Euro auf Sozialversicherungsbeiträge.
,regionOfInterest=(627,296)&hash=f26e8d421de490f4cb2adc893886a7a9f8f173ac44aa0e7e56c2b5c302812723)
Im deutschen Arbeitsrecht ist übrigens klar geregelt, dass sich Beschäftigte über eine Belästigung am Arbeitsplatz beschweren dürfen, ohne deshalb benachteiligt zu werden (§ 84 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz). Zusätzlich untersagt das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) Arbeitgebern, Beschäftigte zu benachteiligen, weil diese zulässigerweise ihre Rechte ausüben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt diesen Schutz: Nach § 13 AGG dürfen sich Beschäftigte beschweren, wenn sie sich aus einem gesetzlich geschützten Grund diskriminiert fühlen; die zuständige Stelle muss die Beschwerde prüfen. § 16 AGG verbietet Benachteiligungen, weil Beschäftigte ihre Rechte nach dem AGG wahrnehmen, und schützt auch unterstützende Personen sowie Zeugen.
Eine nicht beweisbare Beschwerde wie in dem spanischen Rechtsstreit ist nicht automatisch eine Falschbeschuldigung – entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Bewusst falsche Anschuldigungen können jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Arbeitgeber das Fehlverhalten nachweisen kann. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von den konkreten Umständen und den geltenden kündigungsschutzrechtlichen Voraussetzungen ab.