Nach einer Krankschreibung wegen Angstzuständen verlor ein Mann aus Spanien sofort seinen Job. Nun muss sein Arbeitgeber ihn wieder einstellen und eine hohe Summe zahlen.
Nach einer Krankschreibung wegen Angstzuständen verlor ein Mann aus Spanien sofort seinen Job. Nun muss sein Arbeitgeber ihn wieder einstellen und eine hohe Summe zahlen.
Ein Vertriebsmitarbeiter aus Spanien erhielt im Jahr 2023 nur einen Tag nach Beginn seiner Krankschreibung wegen Angstzuständen die fristlose Kündigung. Als Grund nannte der Arbeitgeber eine angeblich dauerhaft zu geringe Arbeitsleistung, berichtet das spanische Online-Nachrichtenportal „NoticiasTrabajo“. Vor Gericht hielt diese Begründung jedoch nicht stand.
Nach Angaben des Unternehmens lag die Leistung des Beschäftigten in den Monaten April, Mai und Juni rund 30 Prozent unter dem Durchschnitt seiner Kollegen. Konkrete Nachweise dafür fehlten allerdings. Bereits das Arbeitsgericht in der spanischen Stadt Murcia erklärte die Kündigung deshalb für unwirksam.
Neben der Wiedereinstellung sprach das zuständige Gericht dem Arbeitnehmer seinen entgangenen Lohn seit der Entlassung zu. Er hatte zuvor ein Bruttomonatsgehalt von 5268 Euro erhalten. Durch die lange Dauer des Verfahrens summierten sich diese Zahlungen auf mehr als 189.000 Euro. Hinzu kommen 6000 Euro als Entschädigung für immaterielle Schäden sowie weitere ausstehende Zahlungen.
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Laut „NoticiasTrabajo“ legte die Firma gegen dieses Urteil Berufung ein und bestritt eine Benachteiligung des Mitarbeiters. Der Oberste Gerichtshof in Murcia bestätigte im Juli jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Nach Ansicht der Richter fehlten konkrete Belege für die behauptete Minderleistung.
Ausschlaggebend war außerdem der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Krankschreibung und Kündigung. Nach dem spanischen Gleichbehandlungsgesetz steht auch der Gesundheitszustand unter besonderem Schutz. Weil das Unternehmen keine nachvollziehbare andere Begründung liefern konnte, wertete das Gericht die Entlassung als diskriminierend und erklärte sie endgültig für nichtig.
In Deutschland gilt in der Regel auch während einer Krankheit der Kündigungsschutz. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die Fehlzeiten müssen den Betrieb erheblich belasten und die Interessen des Arbeitgebers müssen stärker wiegen als die des Beschäftigten. Zudem muss das zuständige Unternehmen nachweisen, dass auch künftig mit weiteren krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist.
Arbeitgeber müssen außerdem ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Dabei soll gemeinsam nach Lösungen gesucht werden, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Beschäftigte sind nicht zur Teilnahme verpflichtet, allerdings kann ein fehlendes BEM vor einer krankheitsbedingten Kündigung die Position des Arbeitgebers in einem Gerichtsverfahren schwächen.