Elmars Eltern bezogen 2022 ein Wohnheim in der Schweiz. Nach deren Tod läuft der Vertrag noch monateland weiter.
Elmars Eltern bezogen 2022 ein Wohnheim in der Schweiz. Nach deren Tod läuft der Vertrag noch monateland weiter.
Bis sie 87 und 89 Jahre alt waren, lebten Elmars Eltern allein in ihrem Haus im schweizerischen Solothurn. 2022 zogen sie in ein von der Senevita AG betriebenes betreutes Wohnheim. Die Senevita AG ist der führende Schweizer Anbieter für stationäre und ambulante Pflege, betreutes Wohnen und Altersbetreuung.
Nach dem Tod der Eltern 2025 verlangte die Senevita AG von Elmar eine Zahlung von mehr als 15.000 Franken (16.000 Euro). Grundlage dafür sei ein Vertrag für betreutes Wohnen, der erst drei Monate nach dem Tod ende, hieß es. Über den Fall berichtet die Schweizer Zeitung „Beobachter“.
Elmar zeigte sich zwar bereit, einen angemessenen Mietzins zu zahlen. Für nicht erbrachte Leistungen wie Verpflegung und Betreuung wollte er jedoch nicht aufkommen. „Für uns war klar, dass wir noch einen adäquaten Mietzins für die nun leer stehende Wohnung bezahlen müssen. Darüber hinaus schien uns die Forderung der Senevita aber nicht gerechtfertigt.“ Als er dann auch noch erfuhr, dass die Wohnung bereits während der laufenden Zahlungsfrist renoviert wurde, forderte er erneut eine Reduzierung der Kosten.
Ein Pensionsvertrag, wie ihn Elmars Eltern fürs betreute Wohnen abgeschlossen haben, ist im Gesetz in der Schweiz laut „Beobachter“ nicht ausdrücklich geregelt. Im Todesfall sieht der Vertrag vor, dass er automatisch drei Monate nach dem Todesfall endet.
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Elmar erlangte immerhin einen kleinen Erfolg: Senevita verzichtete laut „Beobachter“ teilweise auf die Forderung und erließ rund 4500 Franken (4800 Euro).
Ein Heimvertrag (Heim- und Pflegevertrag) endet in Deutschland laut „Finanztip“ in der Regel mit dem Sterbetag des Bewohners. Die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung sind nur bis zum Todestag zu zahlen. Stirbt eine Person beispielsweise am 15. des Monats, endet die Leistungspflicht genau an diesem Tag. Zu viel gezahlte Heimkosten für den restlichen Monat müssen vom Heim anteilig zurückerstattet werden.
Die Entscheidung für ein Pflegeheim für sich selbst oder für einen geliebten Angehörigen zählt zu den wichtigsten und auch belastendsten Momenten für Familien. Gemeinsam möchte man ein Heim finden, in dem nicht nur die pflegerische Versorgung stimmt, sondern auch das soziale Umfeld, die Atmosphäre und das Miteinander.
Aber wo gibt es gute und verlässliche Informationen? Und wie findet man in Wohnortnähe die passende Einrichtung? Um diese Fragen verlässlich beantworten zu können, hat Focus-Gesundheit jetzt erstmals eine sorgfältig kuratierte digitale Übersicht von Pflegeeinrichtungen zusammengestellt. Ausgangsbasis für die Datenerhebung waren die etwa 12.000 in Deutschland zugelassenen vollstationären Pflegeheime.