Faschistoide Anordnungen und Handlanger in E-Mails an den Schulleiter. Der pensionierte Polizist hielt das für freie Meinungsäußerung, doch das Gericht sah darin eine Beleidigung und verurteilte ihn zu 1.800 Euro Geldstrafe. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob solche Machtkritik an einem Amtsträger als reine Schmähung abgetan werden darf.
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