Nach der Pfändung ist das Konto leer, die Miete unbezahlt – und alles nur wegen offener Rundfunkbeiträge. Doch das Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt wies einen seltsamen Mangel auf: Statt einer persönlichen Signatur stand da nur ein maschinell eingefügter Name. Der Bundesgerichtshof prüfte, ob eine solche Zwangsmaßnahme überhaupt Bestand haben kann.
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Das [...]
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