Die Räumungsklage ist zugestellt, doch der Laden bleibt leer. Das Verfahren am Oberlandesgericht Köln schreitet voran, obwohl die Mieterin schon vor der ersten Zustellung verstarb. Es stellt sich die paradoxe Frage, ob ein Prozess überhaupt ausgesetzt werden kann, wenn zum Startzeitpunkt gar kein lebendes Gegenüber für das Gericht existierte.
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