Toxisch, manipulativ, Buchverbrennung – mit diesen Worten kritisiert eine Kundin per E-Mail ihre Bewusstseinstrainerin und provoziert einen Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es stellt sich die juristische Frage, ob solche Herabsetzungen in privater Korrespondenz noch als geschützte Meinung gelten oder bereits unzulässige Tatsachenbehauptungen darstellen.
Zum vorliegenden [...]