Tausende Euro für Video-Lektionen gezahlt, doch das staatliche Siegel fehlt: Ein Medienproduzent fordert sein Honorar zurück, da der Coaching-Vertrag rechtlich nichtig sei. Vor dem Landgericht Aachen stellt sich die entscheidende Frage, ob der strenge Schutz für Fernschüler auch erfahrenen Unternehmern zusteht oder ob Verträge unter Profis bedingungslos gelten.
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