Das Auto verliehen, der Parkplatz privat – der Sportwagen steht im Halteverbot. Wenn nun die teure Abmahnung im Briefkasten landet, stellt sich für den Halter eine pikante Frage. Werden fremde Parkfehler ohne eigenes Verschulden zur juristischen Falle oder schützt die Unkenntnis über den Fahrer vor den kostspieligen Forderungen des Grundstücksbesitzers?
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