Der Tresorraum ist leer. Von oben, durch eine Arztpraxis, sind die Täter eingebrochen. Die Bank argumentiert: Das war nicht vorhersehbar – wann müssen Sicherheitsmaßnahmen auch das Undenkbare abdecken?
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick
Das OLG Hamburg wies die Schadensklage nach dem Bankeinbruch vollständig ab.
Die Bank haftet nicht für den Einbruch in den Tresorraum.
Der [...]
Тональность 0
Информативность 0
www.ra-kotz.de