Ein Anruf der vermeintlichen Bank, eine durchgegebene TAN – und im Nu sind die Ersparnisse verschwunden. Die Sparkasse zeigt sich hart: Keine Erstattung, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt. Der BGH musste nun über die Haftung entscheiden – mit Folgen für alle Online-Banking-Kunden.
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Der BGH weist die Klage ab: Die Klägerin haftet für die [...]
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