Ein 15 Zentimeter breites Gitter, das Laub bei Starkregen sofort blockiert – das Wasser staut sich und sucht sich seinen Weg in die Keller. Die Kommune argumentiert mit vorschriftsmäßiger Rohrdimensionierung, doch ein baulicher Mangel macht sie nun vielleicht doch haftbar. Das Oberlandesgericht Hamm wägte ab – und kam zu einer überraschenden Lösung.
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