Die neue Straße liegt fünf Zentimeter über der Haustürschwelle. Bei jedem Starkregen blickt der Eigentümer besorgt auf die herannahenden Fluten, während das Niederschlagswasser unaufhaltsam auf das Grundstück drängt. Ob das Recht den Bau einer solchen künstlichen Wasserbarriere erlaubt oder erst bei einem vollgelaufenen Wohnzimmer eingreift, beschäftigt nun die höchste Instanz.
Zum vorliegenden Urteilstext [...]
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