Kies statt Lehm vor der Kellerwand der 1950er Jahre: Nach den Bauarbeiten des Wasserversorgers zieht plötzlich Feuchtigkeit tief in das Mauerwerk des Hauses. Fraglich bleibt nun, ob das Unternehmen für Schäden haften muss, wenn die technisch korrekte Arbeit lediglich die Schwachstellen einer maroden Bausubstanz überfordert.
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Gericht: Schleswig-Holsteinisches [...]
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