Ein Bohrhammer dröhnt nebenan, plötzlich reißen die eigenen Wände: Wegen fehlender Vorab-Informationen können die betroffenen Eigentümer keine rechtzeitige Unterlassung der Erschütterungen erwirken. Fraglich bleibt nun, ob der verantwortliche Grundstückseigentümer auch ohne nachgewiesenes Verschulden für die entstandenen Bauschäden am Nachbarhaus haftet.
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