Der Heimatschutz hatte gegen das Bauprojekt rekurriert. Streitpunkt ist die Verlegung des Ratssaals.
Der Heimatschutz hatte gegen das Bauprojekt rekurriert. Streitpunkt ist die Verlegung des Ratssaals.

Visualisierung PD
Die Zürcher Baudirektion darf das historische Rathaus an der Limmat nicht so umbauen wie geplant: Das Baurekursgericht hat einen Rekurs des Stadtzürcher Heimatschutzes gegen das Projekt gutgeheissen, wie der Heimatschutz am Dienstag mitteilte.
NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.
Bitte passen Sie die Einstellungen an.
Das Projekt sah vor, den Ratssaal, der zwei Geschosse einnimmt, in den zweiten Stock zu verlegen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Geschoss sollte eine Decke eingezogen und dafür der Raum darüber bis unter das Dach genutzt werden. Auf diese Weise sollte mehr Fläche für die Mitglieder des Stadt- und Kantonsparlaments gewonnen werden. Die Räte tagen derzeit im umgebauten Kirchgemeindehaus am Bullingerplatz.
Das Kantonsparlament hatte die Umbaupläne der Regierung im April 2022 mit deutlicher Mehrheit genehmigt. Doch bereits die eidgenössischen und kantonalen Denkmalschutzkommissionen lehnten die Pläne für den Umbau des ältesten Rathauses der Stadt, erbaut in den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts, ab. Deren Fachleute befanden, die Eingriffe gingen zu weit. Die «Zerstörung des Ratssaales» sei ein Eingriff in die Zeugnishaftigkeit des Rathauses.

Katrin Garattini / Visualisierung
Zu diesem Schluss kommt nun auch das Baurekursgericht, wie der Heimatschutz erfreut mitteilt. Die Eingriffe hätten zu einer «Teilauskernung und schwerwiegenden Beeinträchtigung eines herausragenden Bauwerks von nationaler und kantonaler Bedeutung» geführt.
Der Heimatschutz begrüsst den Entscheid des Gerichts und schreibt, dass auch mit einem «alternativen Umbaukonzept» eine Instandsetzung des Rathauses möglich gewesen wäre. Auch der Ratsbetrieb könnte damit sichergestellt werden. Die Regierung habe eine «denkmalverträgliche Lösung» aber verworfen.
Die letzten baulichen Anpassungen waren 1833 im ersten Obergeschoss erfolgt. Wie der Heimatschutz festhält, spiegelten sie den politischen Umbruch von 1830 und die liberale Revolution wider. Sie seien «Ausdruck der modernen demokratischen Verfassung» und markierten die Geburtsstunde des Kantons in seiner bis heute gültigen Ordnung. Im «piano nobile», also dem am prachtvollsten ausgestalteten Hauptgeschoss, sei die bauzeitliche Raumordnung samt den wichtigsten Teilen der Ausstattung erhalten.
Die Umgestaltung der grossen Ratsstube zu einem Parlamentssaal sei ein baulicher Ausdruck der neuen Ordnung: «Mit der Erweiterung ins zweite Obergeschoss und der dort eingerichteten Zuschauertribüne wurde dem Prinzip der Öffentlichkeit Rechnung getragen.»
Der Entscheid des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Baudirektion kann ihn an die nächste Instanz weiterziehen. Wie ihr Mediensprecher auf Anfrage der NZZ sagt, nimmt man das Urteil zur Kenntnis und wird es prüfen.