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Nach dem «Fall Heiniger»: Eine «Anstandsregel» soll die Berufswahl für ehemalige Zürcher Regierungsräte einschränken

Дата публикации: 03-07-2026 08:36:58

Die neuen Vorschriften sollen das Vertrauen in politische Institutionen stärken. Doch die FDP sieht die Wirtschaftsfreiheit gefährdet.

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Nach dem «Fall Heiniger»: Eine «Anstandsregel» soll die Berufswahl für ehemalige Zürcher Regierungsräte einschränken

Die neuen Vorschriften sollen das Vertrauen in politische Institutionen stärken. Doch die FDP sieht die Wirtschaftsfreiheit gefährdet.

Thomas Heiniger wurde nach seinem Ausscheiden aus der Zürcher Kantonsregierung Verwaltungsrat eines Unternehmens. Das sorgte für Kritik.

Thomas Heiniger wurde nach seinem Ausscheiden aus der Zürcher Kantonsregierung Verwaltungsrat eines Unternehmens. Das sorgte für Kritik.

Goran Basic / NZZ

Moritz Leuenberger musste nicht lange auf einen neuen Job warten. Wenige Monate nachdem er im Herbst 2010 als Bundesrat zurückgetreten war, wurde er Verwaltungsrat von Implenia.

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Damit erzürnte er vor allem seine eigene Partei, die SP. Die Bundesratsfraktion erachtete es als «äusserst heikel», dass Leuenberger als ehemaliger Verkehrsminister nach so kurzer Frist ausgerechnet bei einem Baukonzern ein Mandat annahm.

Auch die ehemalige CVP-Bundesrätin Doris Leuthard geriet in die Kritik, als sie Verwaltungsrätin bei Coop, Bell und später bei Stadler Rail wurde.

Im Kanton Zürich entzündete sich die Debatte schliesslich am früheren Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP). Heiniger ging nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im Jahr 2019 in den Verwaltungsrat der Firma Axsana. Diese unterstützte Kantone dabei, das – mittlerweile gescheiterte – elektronische Patientendossier zu entwickeln.

Zwei Jahre Wartefrist für ein neues Mandat

Auf Bundesebene fanden Vorstösse zur Einführung einer Karenzfrist bei Abgängen aus einem Exekutivamt keine Mehrheit. Allerdings hat sich die Landesregierung gewisse Einschränkungen selbst auferlegt. In einem Aide-mémoire heisst es:

«Mitglieder des Bundesrates, die nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben bei der Auswahl von Mandaten und Funktionen die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und auf eine Tätigkeit, bei der Interessenkonflikte aufgrund des früheren Amtes entstehen können, zu verzichten.»

Das klingt einigermassen unverbindlich. In Zürich soll nun aber eine strengere Regelung her, nachdem der «Fall Heiniger» die Politik auf den Plan gerufen hat. Künftig soll die Übernahme solcher Mandate innert kurzer Frist nicht mehr möglich sein. Dies gilt insbesondere für Sitze in Geschäftsleitungen, Verwaltungsräten, Stiftungsräten und ähnlichen Gremien von Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und anderen Institutionen im Kanton Zürich und ausserhalb.

Der Kantonsrat hatte 2023 einen entsprechenden Vorstoss der Grünen und der AL an die Regierung überwiesen mit der Forderung, eine «Anstandsregel» für ehemalige Regierungsräte auszuarbeiten: Diese sollten in den ersten zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus der Regierung keine Funktionen bei Institutionen annehmen dürfen, mit denen ihre Direktion eine Geschäftsbeziehung unterhielt.

Die Debatte fällt in eine interessante Zeit. Im nächsten Frühling stehen die Regierungsratswahlen an, und gleich vier Mitglieder verzichten auf eine weitere Amtszeit: Ernst Stocker (SVP), Jacqueline Fehr (SP), Carmen Walker Späh (FDP) und Silvia Steiner (Mitte).

Die Mitglieder des Regierungsrats mussten sich also selbst Einschränkungen für die Zeit nach ihrer politischen Tätigkeit auferlegen. Sie taten dies, wenig überraschend, mit wenig Begeisterung. Zwar verfasste die Regierung wie geheissen eine Vorlage, lehnte sie aber als verfassungswidrig ab: Die Regel widerspreche dem Recht auf freie Berufswahl. So könnte etwa ein Regierungsrat, der vor seiner Wahl als Lehrer tätig gewesen sei und während der Amtszeit der Bildungsdirektion vorstand, seinen Beruf nicht mehr ausüben, heisst es in der Argumentation.

Regelung ausschliesslich für leitende Funktionen

So weit soll es nicht kommen. Denn die zuständige Kommission hat die Vorlage nun abgeschwächt: Die «Anstandsregel» soll «nur» noch für leitende Funktionen und nicht mehr grundsätzlich gelten, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Mit diesem Kompromiss kann auch die SP leben, die den Vorstoss ursprünglich abgelehnt hatte.

Tatsächlich sind es nur wenige Fälle, bei denen der Wechsel von Magistraten in die Privatwirtschaft wegen möglicher Interessenkonflikte als problematisch beurteilt wurde. Das räumt auch die Präsidentin der Kommission, Priska Lötscher (SP), ein. Die Regelung, wie sie die Kommissionsmehrheit nun vorschlägt, hält sie aber für angemessen.

Wichtig ist diese «Anstandsregel» aus ihrer Sicht, weil Regierungsräte – auch in anderen Kantonen – bei Amtsantritt heute eher jünger seien als ihre Vorgängerinnen und Vorgänger. «Wenn sie dann zurücktreten, sind sie nicht im Pensionsalter, sondern haben noch ein paar Berufsjahre vor sich.» In der Zürcher Exekutive könnte dies auf Martin Neukom (Grüne) und Natalie Rickli (SVP) zutreffen.

Von Überregulierung könne keine Rede sein, sagt Lötscher. «Wir haben uns an der Privatwirtschaft orientiert, in der solche Karenzfristen Usus sind.» Zudem habe man die «Anstandsregel» – anders als der Regierungsrat – auf leitende Funktionen beschränkt. Lötscher geht davon aus, dass die Motion so verfassungskonform umgesetzt werden kann.

Das sieht die Minderheit der Kommission, bestehend aus der FDP und Teilen der GLP, anders.

Isabel Garcia (FDP) sagt: «Natürlich war der ‹Fall Heiniger› unglücklich.» Letztlich handle es sich aber um eine «sehr seltene» Ausnahme, weshalb die FDP eine Einzelfallregelung ablehne. Zudem greife die geforderte «Anstandsregel» stark in die verfassungsmässig garantierte Wirtschafts- und Berufsfreiheit ein. Weil ausserdem weder eine Meldepflicht noch Sanktionen vorgesehen seien, handle es sich um einen reinen Papiertiger.

Noch ist offen, wann der Kantonsrat über die Vorlage entscheiden wird, ob vor oder nach den Regierungsratswahlen.

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