Viele Leute fühlten sich durch frei laufende Hunde gestört, sagt die Stadt. Das Verbot erfolgt auch mit einem Seitenhieb gegen den Kanton.
Viele Leute fühlten sich durch frei laufende Hunde gestört, sagt die Stadt. Das Verbot erfolgt auch mit einem Seitenhieb gegen den Kanton.

Christian Beutler / Keystone
Für Hündeler ist die Allmend am Zürcher Stadtrand ein durchkuratierter Ort. Das Naherholungsgebiet ist die grösste Freilaufzone der Schweiz mit 264 000 Quadratmetern. Böse Zungen sagen auch: eine riesige Hundetoilette. Die Stadt hält auf einem Plan ganz genau fest, wo im Naherholungsgebiet Hunde genehm sind – und vor allem, wo nicht.
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Offene Wiese und Sihlufer: erlaubt, auch ohne Leine.
Naturschutzgebiet: erlaubt, aber nur mit Leine.
Sportplätze und Erholungswiese: verboten, ausser auf dem Durchgangsweg, mit Leine.
Das Herzstück auf der Allmend ist Richi’s Kiosk, mit Apostroph. Dort trifft man sich, für die Menschen gibt es Burger und Hotdog, für die Hunde Putenfleischstreifen und Fischhaut. Der Imbissstand ist so beliebt, dass er eigene Merchandising-Artikel verkauft.
Die grösste Grünfläche Zürichs gehört also nicht ausschliesslich den Hündelern, aber zu einem grossen Teil. Nun führt die Stadt eine neue Verbotszone ein: entlang des rechten Sihlufers, auf einem 450 Meter langen Abschnitt zwischen der Gänziloobrücke und der Autobahnbrücke der A 3.
Beantragt hat das Verbot die Stadträtin Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbaudepartements. Sie begründet es damit, dass die Freilaufzone zwar breit akzeptiert sei. Doch für «weniger hundeaffine» Menschen schränke sie die Nutzung der Allmend ein. Viele Erholungsuchende fühlten sich «durch frei laufende Hunde oder Hunde, die an langer Leine geführt werden, gestört, das gilt insbesondere für Familien mit kleinen Kindern».
Brander weist darauf hin, dass im nahen Quartier Manegg in den letzten zehn Jahren mehrere grosse Siedlungen gebaut worden seien, die Familien mit Kindern angezogen hätten. Nicht nur diese, sondern auch Spielgruppen und Kitas suchten regelmässig die Allmend auf.
Mit einem Hundeverbot werde «das Risiko von Beissvorfällen oder anderen unangenehmen Verhaltensweisen von Hunden gegenüber Menschen vermindert».
Eine Leinenpflicht statt eines Verbots in dieser Zone hält Brander für «nicht zielführend», wie sie schreibt. Auch Hunde an der Leine verunsicherten viele Menschen, «insbesondere Kinder».
Ganz überraschend kommt das Verbot nicht. Schon im Nutzungskonzept der Allmend, das der Stadtrat im Jahr 2003 festgesetzt hat, ist das rechte Sihlufer als «hundefreie Zone» ausgewiesen. Dass diese Weisung bisher nicht in Kraft gesetzt wurde, begründet Brander mit einem kleinen Seitenhieb gegen den Kanton: Dieser habe «wiederholt» eine Renaturierung der Sihl angekündigt, weshalb man bis jetzt nur abseits des Flusses eine hundefreie Zone umgesetzt habe.
Gemäss dem zuständigen Amt für Wasser, Energie und Luft ist es aber offen, wann die geplante Renaturierung tatsächlich in Angriff genommen werden kann. Mit Blick auf die «langjährige Planungs- und Projektierungszeit» wird es keine baldige Umgestaltung des Flusses geben. Die Stadt hat darum beschlossen, das schon vor langem geplante Hundeverbot einzuführen. Es gilt ganzjährig. Zum einen, weil diese Regelung einfacher ist. Zum anderen, weil der betreffende Abschnitt auch im Winter genutzt wird.
Nun ist es mit Hundeverbotszonen so eine Sache in Zürich. Als sich der Stadtrat im Jahr 2020 anschickte, die Stadt in fünf Hundezonen mit unterschiedlichen Regeln einzuteilen, war die Empörung riesig. Über zweihundert Rekurse gingen ein. Schliesslich knickte der Stadtrat ein, und die Zonen wurden nach wenigen Monaten wieder aufgehoben. Heute gilt gemäss kantonalem Gesetz ein Hundeverbot auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Schulhausplätzen und auf Spiel- sowie Sportfeldern.
Im Fall der neuen Verbotszone in der Allmend beeilt sich die Medienstelle von Grün Stadt Zürich zu betonen, dass die genaue Abgrenzung des hundefreien Uferstreifens in Zusammenarbeit mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erfolgt sei, bestehend aus Personen mit und ohne Hund. Unter ihnen Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Manegg, der Präsident der ehemaligen Hundepartei sowie Vertreterinnen und Vertreter des Quartiervereins und von Hundeschulen.
Alle Wege, die heute mit Hund zugänglich seien, könnten weiterhin mit Hund begangen werden, hält die Stadt fest. Und, ganz wichtig: Richi’s Kiosk sei nach wie vor ohne Umwege zugänglich.
Auf die Frage der NZZ, mit welchen Konsequenzen Hundehalter rechnen müssten, die ihre Tiere trotz Verbot laufen liessen, schreibt die Stadtpolizei: «Wenn Polizeipatrouillen im Rahmen ihrer regulären Kontrolltätigkeit auf Hundehalter*innen treffen, die gegen geltende Bestimmungen verstossen, werden die entsprechenden Widerhandlungen geahndet.»
Derzeit läuft die 30-tägige Rekursfrist. Gemäss der Medienstelle von Grün Stadt Zürich tritt die Verfügung erst dann in Kraft, wenn die entsprechende Signaletik vor Ort installiert ist. Dies dürfte erst im März des nächsten Jahres der Fall sein.