Ein neues Urteil zwingt Booking.com in Österreich zu mehr Transparenz. Wer im Alpenland eine Unterkunft bucht, hat Anspruch, den Namen und die Adresse des Vermieters zu erfahren.
Ein neues Urteil zwingt Booking.com in Österreich zu mehr Transparenz. Wer im Alpenland eine Unterkunft bucht, hat Anspruch, den Namen und die Adresse des Vermieters zu erfahren.
Wer über Booking.com eine private Ferienwohnung bucht, wusste bisher oft nicht, mit wem genau der Vertrag zustande kommt. Das ändert sich nun zumindest in Österreich: Der Oberste Gerichtshof (OGH) verpflichtete die Plattform, nach der Buchung den vollständigen Namen und die Anschrift privater Gastgeber mitzuteilen. Der Kläger, der Verein für Konsumenteninformation (VKI), macht die Bedeutung des bereits am 20. Mai ergangenen Urteils für Reisende jetzt öffentlich.
Bei privaten Ferienwohnungen schließen Gäste auf Booking.com den Vertrag direkt mit der jeweiligen Privatperson. Der OGH stellt nun klar: Reisende brauchen die Daten des Vermieters, um ihre Rechte durchzusetzen. Dazu zählen etwa Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzforderungen oder Stornorechte. Die Entscheidung bestätigt damit die Urteile der Vorinstanzen.
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Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs muss Booking.com die Informationen unverzüglich nach der Buchung bereitstellen. Es genügt nicht, wenn Gäste die Daten erst auf Nachfrage erhalten. Auch detaillierte Angaben zur Unterkunft oder einer weiteren Kontaktperson reichen laut Gericht nicht aus. Entscheidend sind die Daten des konkreten Vertragspartners.
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„Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem. Nur wenn Konsumenten ihren Vertragspartner kennen, können sie ihre Rechte im Anlassfall auch wirksam durchsetzen“, betonte die VKI-Juristin Barbara Bauer. Booking.com hatte sich im Verfahren auf datenschutzrechtliche Bedenken berufen. Der Oberste Gerichtshof sah darin jedoch kein Hindernis und wies die Revision des Unternehmens zurück.
Das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs gilt allerdings nur in Österreich. Eine direkte Übertragung auf Deutschland oder andere EU-Staaten ist nicht vorgesehen. Auch die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung schafft keine allgemeine Pflicht, nach jeder Buchung Name und Anschrift privater Gastgeber an die Gäste herauszugeben.
Für Urlauber ist wichtig zu verstehen, wer ihr Vertragspartner ist: Booking.com vermittelt häufig nur die Unterkunft. Bei Mängeln oder Betrug müssen Ansprüche dann grundsätzlich gegen den Vermieter gerichtet werden – die Plattform haftet nicht automatisch, wie der Reiserechtler Dr. Stefan Zimmermann auf seiner Webseite aufklärt.
Die Identität und Anschrift des Vermieters sind deshalb mehr als nur eine Formalie. Reisende sollten den Anbieter und gegebenenfalls den Unternehmenssitz prüfen. Außerdem empfiehlt der Reiseanwalt, Unterlagen zu sichern und nur über die vorgesehenen Plattformwege zu zahlen. Eine Gesprächsverlagerung auf WhatsApp oder die Bitte um eine sofortige Überweisung auf ein anderes Konto sind klare Warnsignale.
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