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Vorwarnungen gestrichen: Regierung gibt Bürgergeld-Faulenzern Schonfrist

Дата публикации: 09-08-2026 19:13:00

Bei der am 1. Juli eingeführten neuen Grundsicherung zählen bisherige Terminversäumnisse von Leistungsempfängern nicht nach der Reform. Das hat rechtliche Gründe, denn Gerichte könnten die Bescheide sonst kassieren.

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Bei der am 1. Juli eingeführten neuen Grundsicherung zählen bisherige Terminversäumnisse von Leistungsempfängern nicht nach der Reform. Das hat rechtliche Gründe, denn Gerichte könnten die Bescheide sonst kassieren.

Eigentlich wollte die Bundesregierung mit der Reform des Bürgergelds Leistungsempfängern, die nicht zu Terminen erscheinen, die Zahlungen streichen. Doch aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Juli 2026 zählen die vorherigen versäumten Termine nicht in der Akte, wie die Bundesagentur für Arbeit gegenüber „Bild“ bestätigte.

Regelung ergibt sich aus Gesetzestext

Wer folglich noch im Juni Termine unentschuldigt versäumte, startete in der neuen Grundsicherung wieder mit einer straffreien Akte. Der Neustart der Sanktionen ergibt sich dabei unmittelbar aus dem Gesetzestext. Bisherige Strafen werden zwar noch vollstreckt, zählen für künftige Verschärfungen aber nicht mehr mit. Im Gesetz heißt es dazu:

„Bei Pflichtverletzungen nach § 31 und Meldeversäumnissen nach § 32, die vor dem [Inkrafttreten] stattgefunden haben, gelten die Rechtsfolgen der §§ 31a, 31b sowie 32 in der bis dahin geltenden Fassung.“

Das bedeutet, dass die vorherigen Verstöße nach dem vorherigen Regelungen verfolgt werden. Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales könnte damit auf das sogenannte Rückwirkungsverbot achten, das im Grundgesetz geregelt ist. Dieses Rechtsgebot bedeutet, dass wer vor dem 1. Juli 2026 einen Termin versäumte, zu diesem Zeitpunkt nur von den Rechtsfolgen des alten Rechts wusste und nur darüber belehrt wurde. Daher kann er auch nur mit den bisherigen Folgen bestraft werden. Ähnlich ist es auch, wenn die Bußgelder erhöht werden. Wer vor dem Inkrafttreten neuer Bußgelder beispielsweise geblitzt wird, muss auch nur die bisherigen Bußgelder zahlen. Jobcenterbescheide, die alte Versäumnisse sanktionieren würden, könnten von Gerichten schnell kassiert werden.

Daher müssen säumige Jobcenter-Kunden erst neue Verstöße ansammeln, bis ihnen die Leistungen gekürzt werden können. Das neue Sanktionssystem sieht vor, dass der erste verpasste Termin ohne finanzielle Einbußen bleibt und lediglich schriftlich festgehalten wird. Erst beim zweiten Versäumnis verringert sich der Regelsatz für einen Monat um 30 Prozent, was bei Alleinstehenden einem Abzug von 168,90 Euro entspricht. Ein drittes unentschuldigtes Fehlen in Folge führt zum vollständigen Entzug des Regelsatzes, während die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird. Zuvor kostete bereits der erste verpasste Termin sofort 56,30 Euro – allerdings galt dies nur einen Monat lang.

Erste Leistungskürzungen drohen erst im Herbst

Durch die einzuhaltenden Fristen und Anhörungen wird es Monate dauern, bis die neuen Sanktionen in der Praxis greifen. Nach Angaben von Jobcenter-Insidern in dem Bericht von „Bild“ sind erste Kürzungen um 30 Prozent frühestens im September zu erwarten.

Komplettstreichungen von Leistungen dürften aufgrund des vorgeschalteten Warnmonats in diesem Jahr gar nicht mehr vorkommen. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit erklärte zu den Zeiträumen gegenüber „Bild“: „Die Präventivwirkung der neuen Rechtslage ist in ihrem Ausmaß schwer einschätzbar, daher sehen wir hier von einer Spekulation ab.“

Wie viele Leistungsbezieher von der Löschung ihrer Fehlzeiten profitieren, lässt sich wegen des statistischen Vorlaufs von drei Monaten noch nicht genau beziffern. Die historischen Daten verdeutlichen jedoch die Dimension der Neuregelung. Allein im März 2026 verhängten die Behörden insgesamt 30.000 Sanktionen wegen verpasster Termine, davon fast alle direkt in den Jobcentern. Im gesamten Jahr 2025 summierten sich diese Versäumnisse auf 397.506 Fälle.

Arbeitslosenquote steigt leicht an

1,108 Millionen Menschen haben nach einer Hochrechnung im Juli Arbeitslosengeld erhalten. Das sind 107.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich auf 3,775 Millionen. Das war ein Rückgang um 121.000 Menschen im Vergleich zu Juli 2025. Nicht alle Bürgergeldempfänger sind ohne Job - zum Teil stocken sie die Bezüge aus Arbeitslohn auf, um das Existenzminimum zu erreichen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist damit im Juli im Vergleich zum Vormonat um 71.000 gestiegen und hat mit 3,007 Millionen Menschen die Drei-Millionen-Marke überschritten. Die Zahl liegt damit um 28.000 höher als im Juli 2025, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vormonat um 0,2 Punkte auf 6,4 Prozent.

Mit Material von dpa

„Also wieder keine Reform”

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