Seit 1. Juli gilt für viele Verkehrsverstöße eine sechsmonatige Verjährungsfrist. Das sollten Autofahrer beim Bußgeldbescheid prüfen.
Wer nach drei Monaten noch keine Post hat, ist nicht mehr so schnell aus dem Schneider: Behörden können viele Verkehrsverstöße nun länger verfolgen.
Wer mit dem Auto unterwegs ist und geblitzt wird, kennt die bange Frage: Kommt noch Post von der Behörde oder ist die Sache bereits erledigt? Genau an dieser Stelle ändert sich für Autofahrer bald Entscheidendes. Denn ein Bußgeldbescheid kann künftig in vielen Fällen noch später folgen als bisher. Betroffen sind alltägliche Verkehrsverstöße wie Tempoüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer, zu geringer Abstand oder bestimmte Parkverstöße.
„Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 sechs Monate.“
Aktuell liegt die genannte Zeitspanne noch bei drei Monaten.
Für Fahrer bedeutet das: Wer nach einem Blitzerfoto mehrere Monate lang keinen Brief bekommt, kann sich künftig nicht mehr so schnell in Sicherheit wiegen, weil die bislang bekannte Grenze in diesem Bereich wegfällt. Eine geforderte Geldstrafe kann also auch dann noch rechtzeitig sein, wenn seit dem Verstoß bereits deutlich mehr Zeit vergangen ist.
Hintergrund der Änderung ist laut Bundestag die erhöhte Belastung der Bußgeldstellen:
„Die Frist für die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten soll verlängert werden, um den gestiegenen Ermittlungsaufwand der Behörden zu berücksichtigen und eine effektivere Ahndung von Verkehrsverstößen zu ermöglichen.“
Wichtig ist aber, dass nicht jedes Verfahren auch bisher nach exakt drei Monaten automatisch ins Leere lief. Schon vor der Reform konnte die Verjährung durch bestimmte behördliche Schritte unterbrochen werden. Dazu zählen etwa Maßnahmen, mit denen Betroffene über den Vorwurf informiert werden. In der Praxis kann bereits ein Anhörungsbogen dafür sorgen, dass die Frist neu beginnt.
Am eigentlichen Ablauf eines Verfahrens ändert die Reform wenig. Entscheidend bleibt, wann der Vorwurf verfolgt wurde, ob Fristen eingehalten wurden und ob der Bußgeldbescheid korrekt zugestellt wurde. Wer einen solchen erhält, sollte vor allem das Zustelldatum im Blick behalten, denn für einen Einspruch bleiben in der Regel nur zwei Wochen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Auch der Inhalt kann relevant sein. Messfehler, Probleme bei der Eichung, Blitzerfotos, die nicht erkennbar sind, falsche Angaben zur Person oder Fehler bei der Zustellung können ein Verfahren angreifbar machen. Gerade bei drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot lohnt es sich, nicht erst kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist zu handeln.
Die neue Regel verschiebt die Ausgangslage damit klar zugunsten der Behörden. Wer einen Verkehrsverstoß begeht, muss ab 1. Juli 2026 also länger damit rechnen, dass noch ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet.
Quellen: buzer, Gesetze im Internet, Bundesrat
Von Dana Neumann
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