Nach 13 Jahren verliert ein Angestellter seinen Job. Danach stellt sich heraus: Zulagen und Überstunden wurden jahrelang nicht vollständig bezahlt.
Nach 13 Jahren verliert ein Angestellter seinen Job. Danach stellt sich heraus: Zulagen und Überstunden wurden jahrelang nicht vollständig bezahlt.
Ein technischer Angestellter aus dem Bezirk Mödling in Österreich hat nach seiner Kündigung mehr als 7800 Euro von seinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Wie die Zeitung „Heute“ berichtet, waren dem Mann über Jahre hinweg Montagezulagen und Überstunden nicht vollständig ausbezahlt worden.
Der 49-Jährige war über 13 Jahre im selben Betrieb beschäftigt und regelmäßig auf längeren Montageeinsätzen unterwegs. Nach dem Ende des Dienstverhältnisses wandte sich der Mann laut „Heute“ an die österreichische Arbeiterkammer. Dort wurden die Unterlagen geprüft und die offenen Ansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber geltend gemacht. In der Folge zahlte der Betrieb die Montagezulagen der vergangenen drei Jahre nach — in Höhe von mehr als 1800 Euro.
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Zusätzlich stellte sich heraus, dass noch 100 Überstunden offen waren, deren Ansprüche noch nicht verfallen waren. In einem außergerichtlichen Vergleich erklärte sich der Arbeitgeber bereit, dafür weitere 6000 Euro zu zahlen.
Ein Teil älterer Forderungen konnte allerdings nicht mehr durchgesetzt werden, weil sie bereits verjährt waren. Genau darauf weist die Arbeiterkammer besonders hin. Susanna Stangl, Leiterin der AK-Bezirksstelle Mödling, sagt dazu: „Oft geht es um wenige Monate, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Erfolgt das zu spät, verfallen sie.“
In Deutschland gilt laut der „Arbeitnehmer-Hilfe Hamburg“ arbeitsrechtlich: Überstunden entstehen, wenn die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Für ihre Abgeltung kommen grundsätzlich Freizeitausgleich oder Vergütung infrage. Fehlt eine klare Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag, entsteht nach § 612 Absatz 1 BGB in vielen Fällen stillschweigend ein Vergütungsanspruch.
Entscheidend ist aber die Beweisfrage: Arbeitnehmer müssen darlegen können, wann, wie lange und in welchem Umfang Überstunden geleistet wurden — und dass diese vom Arbeitgeber angeordnet, geduldet oder zumindest gebilligt waren.
Wichtig ist zudem: Auch nach einer Kündigung verfällt ein Anspruch auf Überstundenabgeltung nicht automatisch. Wenn Freizeitausgleich wegen des nahen Ausscheidens nicht mehr möglich ist, kann stattdessen eine Auszahlung in Betracht kommen. Umso wichtiger ist es, Arbeitszeiten, Einsätze und Zusatzstunden nicht erst am Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern möglichst laufend zu dokumentieren.