Einer seit 17 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin aus Duisburg könnte auch noch eine Urlaubsentschädigung zustehen – wenn sie einen Prozess verliert. Wenn sie den gewinnt, wird es für das Land NRW aber noch teurer.
Einer seit 17 Jahren krankgeschriebenen Lehrerin aus Duisburg könnte auch noch eine Urlaubsentschädigung zustehen – wenn sie einen Prozess verliert. Wenn sie den gewinnt, wird es für das Land NRW aber noch teurer.
Während ihrer 17 Jahre andauernden Abwesenheit bezog die Duisburgerin weiterhin ihr volles Gehalt und profitierte von sämtlichen Lohnerhöhungen. Zuletzt belief sich ihr monatlicher Verdienst auf 6174,04 Euro. Sollte sie ein laufendes Verfahren gegen ihre Pensionierung gewinnen, würde ihr Bruttogehalt durch eine anstehende Tarifsteigerung im August sogar auf 6381,49 Euro ansteigen. Das berichtet „Bild“ unter Verweis auf das geltende Besoldungsrecht.
Jetzt steht der Beamtin auch noch eine zusätzliche Sonderzahlung für nicht genommenen Urlaub zu. Da sie direkt aus dem Krankenstand in den Ruhestand versetzt werden soll, greift eine Regelung des Beamtenrechts zur finanziellen Abgeltung. Gegenüber „Bild“ erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf: „Der Anspruch muss nicht von der verbeamteten Person eingefordert werden, sondern wird von Amts wegen finanziell abgegolten.“ Der Frau winkt somit eine Nachzahlung von etwas mehr als einem Monatsgehalt für ungenutzten Mindesturlaub.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg verdächtigt die 62-jährige Pädagogin, während ihrer langjährigen Krankschreibung heimlich als Heilpraktikerin gearbeitet zu haben. Beamte durchsuchten deshalb die Wohnung der Frau und werteten das gefundene Material aus. Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs verjährt allerdings bereits nach fünf Jahren. Ihren Beamtenstatus verliert die Studienrätin zudem erst bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.
Falls die strafrechtlichen Ermittlungen ergebnislos bleiben, droht der Lehrerin noch ein bereits eingeleitetes Disziplinarverfahren. In diesem Rahmen sind theoretisch Strafen wie Geldbußen, Gehaltskürzungen oder eine Dienstentlassung möglich. Allerdings räumte eine Sprecherin der Bezirksregierung ein: „Eine Rückforderung von Dienstbezügen sieht das Disziplinarrecht nicht vor.“
„Brauchen eine radikale Reform des Beamtenrechts”
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