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E-Surfer in Bremen auf der Weser gesichtet – ist das erlaubt?

Дата публикации: 10-08-2026 03:00:00

E-Surfer auf der Weser werfen Fragen auf. Wo ist das Fahren mit E-Foils in Bremen erlaubt? Die Wasserschutzpolizei informiert über Regeln und Gefahren.

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Surfen auf einem Elektro-Surfbrett ist seit ein paar Jahren eine Trendsportart (Symbolfoto). Auch auf der Bremer Weser tauchen diese E-Foils genannten Sportgeräte nun auf.

Surfen auf einem Elektro-Surfbrett ist seit ein paar Jahren eine Trendsportart (Symbolfoto). Auch auf der Bremer Weser tauchen diese E-Foils genannten Sportgeräte nun auf. Jan Woitas/dpa

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Neuerdings sind Personen mit Elektro-Surfbrettern auf der Weser unterwegs. Mit teils hohem Tempo sind erst kürzlich zwei Surfer auf Höhe des Café Sand in beide Richtungen gefahren.

Dabei haben sie auch die Fahrrinne genutzt, auf der zeitgleich mit nur wenig Abstand ein Frachtschiff unterwegs gewesen ist. Der Anblick wirft unwillkürlich die Frage auf: Ist das nicht zu gefährlich und deshalb verboten? Die Wasserschutzpolizei gibt Antworten.

Wie funktionieren E-Foils?

Das sogenannte E-Foiling ist eine relativ junge Trendsportart. Bei E-Foils (auch elektrische Hydrofoil-Boards genannt) handelt es sich um surfbrettähnliche Wasserfahrzeuge. Sie haben einen unter Wasser angebrachten Tragflügel (Foil) mit einem batteriebetriebenen Elektromotor mit Propeller- oder Jetantrieb. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit wird das Brett dadurch über die Wasseroberfläche gehoben.

Was sind die Gefahren der Trendsportart?

Abgesehen von der Rechtslage weist die Wasserschutzpolizei darauf hin, dass Hersteller von E-Foils generell empfehlen, die Sportgeräte nur mit Prallschutzweste und Helm sowie zunächst unter Anleitung oder Aufsicht zu nutzen. Und das nicht ohne Grund. "Ein Sturz bei hoher Geschwindigkeit trifft auf annähernd harten Wasserwiderstand – das Verletzungsrisiko ist vergleichbar mit einem Sturz auf festen Untergrund", warnt die Wasserschutzpolizei.

Speziell auf der Weser drohen aber noch weitere Gefahren. So stehen E-Foil-Fahrer "sehr niedrig über der Wasseroberfläche und sind für große Schiffe schlecht sichtbar und kaum radarerfassbar", so die Wasserschutzpolizei. Der Anhalte- und Ausweichweg von Berufsschiffen sei groß. Aber auch die Sogwirkung sowie der Wellenschlag vorbeifahrender Großschiffe seien nicht zu unterschätzen.

Auch der Tideeinfluss und die Strömung der Weser würden die Manövrierfähigkeit zusätzlich erschweren. Besondere Vorsicht sei im Bereich des Weserwehrs und der Schleuse Hemelingen geboten aufgrund von Verwirbelungen und wechselnden Strömungsverhältnissen.

Welche Gesetze gelten auf der Weser?

Wer die rechtliche Lage wissen will, muss zunächst wissen, auf welchem Abschnitt der Weser als Bundeswasserstraße das E-Foil gefahren wird. Für die Strecke zwischen Nordseemündung und Eisenbahnbrücke in Bremen (etwa Höhe der Stephanibrücke) gilt die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ab der Eisenbahnbrücke flussaufwärts gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Die Wasserschutzpolizei weist darauf hin, dass motorisierte Kleinfahrzeuge wie E-Foils auf beiden Streckenabschnitten der Weser "grundsätzlich zugelassen" seien. "Es gelten jedoch unterschiedliche Vorschriften und Pflichten", so die Auskunft.

Was gilt oberhalb der Eisenbahnbrücke?

Klarer ist die Regelung auf der Binnenschifffahrtsstraße oberhalb der Eisenbahnbrücke. Also in dem Bereich, zu dem auch der Weserabschnitt vor dem Café Sand zählt, wo zuletzt E-Foils unterwegs waren. Mit Ausnahme der Badestelle direkt am Café Sand darf die Weser und sogar die Fahrrinne dort von motorisierten Kleinfahrzeugen befahren werden.

Allerdings nur, wenn die Personen auf den Wasserfahrzeugen sich an die Verkehrsregeln halten. So dürfen sie beispielsweise nicht durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt sein, müssen sich an die Ausweichregeln halten und die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Auf der Stadtstrecke zwischen Eisenbahnbrücke und Weserwehr gilt ein Tempolimit von zwölf Stundenkilometern.

Wie ist die Regelung flussabwärts bis zur Mündung?

Auf der Seeschifffahrtsstraße Weser von der Eisenbahnbrücke bis zur Mündung ins Meer ist die Rechtslage komplizierter. Laut Wasserschutzpolizei gilt dort ein generelles Verbot für das Wasserskilaufen, Fahren mit Wassermotorrädern und Surfbrettern im Fahrwasser. Darüber hinaus ist es auch außerhalb des Fahrwassers in bestimmten Bereichen untersagt. Dazu gehört beispielsweise die Strecke von Weser-Kilometer 27 (bekannt als Farger Kurve) bis zur Eisenbahnbrücke in Nähe der Bremer Innenstadt. Abseits der Verbotszonen ist das Fahren außerhalb des Fahrwassers erlaubt.

Das Problem ist nur, dass es aktuell keine rechtliche Einstufung vieler Fahrzeuge und Objekte (so auch ein E-Foil) gibt, die als Sportgerät gegebenenfalls unter dieses generelle Fahrverbot im Fahrwasser fallen. "Ob das generelle Fahrverbot im Fahrwasser und örtliche Fahrverbot außerhalb des Fahrwassers auch auf E-Foils anzuwenden ist, unterliegt aktuell einer abschließenden rechtlichen Klärung und ist beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee anzufragen", schreibt die Wasserschutzpolizei dazu.

Braucht man für die Nutzung einen Führerschein?

Ein Sportbootführerschein-Binnen ist erforderlich ab 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und ab 7,5 kW (etwas über zehn PS) bei Elektromotoren. Dieselben Leistungsgrenzen gelten innerhalb der Seeschifffahrtsstraßen und der Drei-Seemeilen-Zone für den Sportbootführerschein-See.

Wer muss ein Kennzeichen anbringen?

Inhaberinnen und Inhaber von E-Foil-Modellen, deren Antriebsleistung 2,21 kW (drei PS) übersteigt, müssen auf Binnenschifffahrtsstraßen gut sichtbar ein amtliches Kennzeichen an ihrem Sportgerät anbringen. Auf der Seeschifffahrtsstraße gilt das bisher nicht für E-Foils. Ausdrücklich geregelt ist dort nur die Kennzeichnungspflicht für Wassermotorräder (Jetskis) über die See-Sportbootverordnung.

Dürfen E-Foils auf Bremer Seen fahren?

Laut Umweltbehörde gehört die Nutzung von Jetskis, E-Foils und anderen motorisierten Wasserfahrzeugen im Land Bremen auf stehenden Gewässern wie Badeseen "grundsätzlich nicht zum allgemein zulässigen Gemeingebrauch". Ausnahmen seien der Grambker Sportparksee sowie der Werdersee, allerdings nur "im Rahmen der sportlichen Ausbildung".

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