GEG-Reform trifft Mieter doppelt: Modernisierungsumlage und steigende Heizkosten treiben die Warmmiete nach oben. So teuer wird es.
Womit in einem Mietshaus geheizt wird, entscheidet Ihr Vermieter. Den Einbau einer neuen Heizung und höhere Betriebskosten kann er aber auf Sie umlegen. Macht er es richtig, zahlen Sie weniger Miete.
Dieses Gesetz hat Auswirkungen auf Hausbesitzer und Mieter. Erstere können sich weiterhin frei entscheiden, welche Heizung sie einbauen wollen. Klimafreundliche Optionen wie Wärmepumpen locken mit niedrigen Betriebskosten bei höheren Anschaffungskosten. Bei fossilen Heizungen ist es genau umgekehrt. Das gilt gerade, weil in den kommenden Jahren CO2-Preis und Netzentgelte steigen werden. Außerdem sind die Bio-Varianten von Erdgas und Heizöl teurer als die herkömmlichen Stoffe.
Als Hausbesitzer können Sie also die Vor- und Nachteile beider Varianten durchrechnen und abwägen. Doch 53 Prozent der Deutschen besitzen keine Immobilien, sondern wohnen zur Miete. Womit geheizt wird, entscheidet der Vermieter. Er muss aber die finanziellen Folgen seines Handelns nur bedingt tragen. Anschaffungskosten lassen sich als Modernisierung auf die Mieter ebenso umlegen wie die Betriebskosten. Das bedeutet es für Sie.
In der Anschaffung werden folgende Kosten fällig:
Diese Kosten darf Ihr Vermieter aber nicht einfach auf Sie umlegen. Das ist nur bei Modernisierungen möglich. Ersetzt Ihr Vermieter aber eine alte durch eine neue Gasheizung, zählt das nicht als solche. Die Kosten dafür muss er also selbst tragen. Hier einige Beispiele:
Doch selbst bei Modernisierungen können nicht die vollen Kosten auf die Mieter verteilt werden. Der Staat erlaubt das nur für die Kosten des Mehrwertes einer neuen Anlage. Der Vermieter darf davon acht Prozent pro Jahr auf Ihre Miete aufschlagen.
Berechnet wird das so: Ausgangspunkt sind die Kosten der neuen Heizungsanlage. Davon muss der Vermieter alle Fördermittel abziehen. Danach muss er die Kosten abziehen, die eine Heizanlage gekostet hätte, die mit der alten vergleichbar war. Die restlichen Kosten dürfen jetzt auf die Mieter umgelegt werden.
Die alte Gasheizung in Ihrem Mietshaus gibt den Geist auf. Der Vermieter installiert deswegen eine moderne Wärmepumpe.
Ein zweites Beispiel:
Der Vermieter ersetzt die alte Gasheizung durch eine H2-ready-Gasheizung. Weil Ihre Kommune ab 2028 ein Wasserstoffnetz betreiben wird, darf er die Kosten umlegen.
Die Betriebskosten Ihrer Heizung bezahlen Sie über die Nebenkostenabrechnung. Die Höhe richtet sich nach dem Verbrauch. Gehen wir von einer Familie mit zwei Kindern aus, liegt der bei rund 20.000 Kilowattstunden Heizenergie pro Jahr. Dafür brauchen Sie entweder die gleiche Menge an Erdgas, 2000 Liter Heizöl oder 4000 bis 6700 Kilowattstunden Strom für eine Wärmepumpe.
Die Kosten dafür sind unterschiedlich. Erdgas in dieser Größenordnung kostet Sie aktuell rund 2000 Euro pro Jahr, Heizöl 2150 Euro und Strom zwischen 1024 und 1707 Euro. Durch den steigenden CO2-Preis und steigende Netzentgelte werden aber die Kosten für alle drei Ressourcen nach oben gehen. Folgende Zahlen sind Schätzungen des ADAC und des Fraunhofer-Institutes.
Beide Kostenpunkte zusammengelegt ergeben die Gesamtbelastungen für Mieter. Die genauen Werte entnehmen Sie der Tabelle. Einige Trends sind aber erkennbar. So hat die günstigsten Bedingungen, wessen Vermieter mit einer effektiven Wärmepumpe heizt. Der Wechsel von dort auf jede andere Heizungsart wird teuer. Umgekehrt ist aber auch der Wechsel von jeder anderen Heizungsart auf eine effektive Wärmepumpe für Mieter teuer.
Das liegt an deren hohen Kosten von durchschnittlich 30.000 Euro. Vermieter bekommen zwar die Basis-Förderung von 30 Prozent, wohl aber nur selten die 30 Prozent Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Da wir von dem Fall ausgehen, dass die alte Heizung kaputt ist, entfällt auch der Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. So kostet eine gute Wärmepumpe 21.000 Euro, von denen mindestens die Hälfte auf die Mieter umgelegt werden darf.
Die bessere Variante ist der Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe, wenn Sie bisher mit Öl oder Gas heizen. Sie kostet nur rund halb so viel. Zusammen mit den geringeren Betriebskosten zahlt sich das immer vorteilhaft für die Mieter aus.
Ist das Heizungsgesetz gerecht?
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