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Mieter und Vermieter sollen sich Kosten für Biotreppe teilen

Дата публикации: 30-04-2026 07:17:00

Heizungsgesetz 2029: Mieter sollen entlastet werden. Doch die Bio-Treppe kann Heizkosten bei Gas und Öl deutlich erhöhen.

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Die Bundesregierung baut eine Kostenbremse für Mieter in ihr Heizungsgesetz ein. Die gilt, wenn der Vermieter eine Gas- oder Ölheizung einbaut. Sie gilt aber nur für Kosten aus der Biotreppe.

Inhaltsverzeichnis

  1. Koalition einigt sich auf Kostenbremse
  2. Ab 2029 gilt die Biotreppe
  3. So hoch können die Kosten ausfallen

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes wird um eine Kostenbremse ergänzt. Darauf haben sich die Koalitionspartner und die zuständigen Ministerinnen Katherina Reiche (CDU) und Verena Hubertz (SPD) geeinigt. Konkret sollen Vermieter einen Teil der laufenden Kosten tragen, wenn sie neue Gas- oder Ölheizungen einbauen und diese ab 2029 mit Bio-Brennstoffen betrieben werden müssen. Ab dann greift eine vierstufige Biotreppe, die die Bundesregierung im neuen Gesetz verankert.

Ausgangspunkt des Problems ist die Wahlfreiheit für Vermieter. Anders als beim von der Ampel beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind sie mit der geplanten Reform an weniger Vorgaben gebunden. Bisher mussten sie nach einem Heizungstausch eine Anlage einbauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Mit der Neuregelung dürften sie auch wieder Gas- oder Ölheizungen einbauen. 

Ab 2029 gilt die Biotreppe

Aber: Ab 2029 gilt die Biotreppe. Die sieht in vier Stufen ansteigende Beimischungen von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vor. Der Nachteil: Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.

Bisher kann das Vermietern egal sein. Sie zahlen nur für Anschaffung und Einbau der Heizanlage. Die Betriebskosten gehen bisher komplett auf die Mieter. Das sei unfair, bemängelten Verbände. Die Bundesregierung reagiert jetzt. Auf den ersten drei der vier Stufen der Biotreppe müssen Vermieter die Hälfte der Kosten für den Bio-Anteil übernehmen. Das gilt sowohl beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden als auch bei ab 2029 erstmals genutzten Neubauten.

So hoch können die Kosten ausfallen

Die Biotreppe startet 2029 mit einem Bio-Anteil von 10 Prozent. Bisher ist noch nicht bekannt, in welchen Schritten und auf welchen Maximalwert sich dieser Anteil erhöhen soll. Sicher ist nur, dass es vier Stufen gibt und die letzte ab 2040 gilt. Die Details werden wir erst im Gesetzesentwurf erfahren. Bisher hat sich die Koalition nur auf Eckpunkte verständigt.

  • Laut dem Vergleichsportal Verivox kostet die Kilowattstunde Erdgas aktuell 9,98 Cent im Durchschnitt. Biogas, zu denen auch Biomethan gehört, hat laut Verivox einen Aufpreis von rund 25 Prozent. Das wären aktuell 12,5 Cent pro kWh. Für einen Alleinstehenden mit 5000 kWh Verbrauch in 2029 läge der Preis des Bioanteils also bei rund 63 Euro. Bei vierköpfigen Familien wären es 250 Euro. Auf einer höheren Biotreppenstufe mit zum Beispiel 75 Prozent Bio-Anteil wären es 470 beziehungsweise 1875 Euro.
  • Heizöl kostet aktuell rund 13,3 Cent pro kWh. Die Aufpreise für Bio-Öl liegen hier zwischen 5 und 15 Prozent. Auf der ersten Stufe der Biotreppe 2029 wären das für einen Alleinstehenden Kosten von 70 bis 76 Euro. Familien müssten mit 280 bis 300 Euro rechnen. Bei hypothetisch 75 Prozent Anteil sind es 525 bis 575 Euro für Alleinstehende sowie 2100 bis 2300 Euro für Familien.
  • Bei biogenem Flüssiggas ist der Preissprung größer. Das Portal Brennstoffbörse meldet Durchschnittspreise von 14 Cent pro kWh. Auf der ersten Biotreppenstufe 2029 wären das für Alleinstehende Kosten von 70 Euro. Bei Familien wären es 280 Euro. Bei 75 Prozent Beimischung lägen die Werte bei 525 beziehungsweise 2100 Euro.
  • Für Wasserstoff gibt es noch keine regulären Haushaltstarife. Das Fraunhofer-Institut rechnet aber für 2035 mit Preisen von 21,4 bis 33,3 Cent pro kWh. Das wären selbst bei nur 10-prozentiger Beimischung Kosten von 107 bis 167 Euro für Alleinstehende und 428 bis 666 Euro für Familien. Mit 75 Prozent Anteil stiegen die Kosten auf 800 bis 1250 Euro für Alleinstehende und 3210 bis 5000 Euro für Familien.

Diese Kosten sollen nach der geplanten Regelung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches gilt auch für die Kosten des CO2-Preises und der Netzentgelte.

Droht Mietern durch das Heizungsgesetz eine Kostenspirale?

Die Debatte

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Классификация: Недвижимость. Схожих патентов: 0. Схожих новостей: 10. Тональность: 0. Информативность: 14.63. Источник: rss.focus.de.