Heizungsgesetz 2029: Mieter sollen entlastet werden. Doch die Bio-Treppe kann Heizkosten bei Gas und Öl deutlich erhöhen.
Die Bundesregierung baut eine Kostenbremse für Mieter in ihr Heizungsgesetz ein. Die gilt, wenn der Vermieter eine Gas- oder Ölheizung einbaut. Sie gilt aber nur für Kosten aus der Biotreppe.
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Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes wird um eine Kostenbremse ergänzt. Darauf haben sich die Koalitionspartner und die zuständigen Ministerinnen Katherina Reiche (CDU) und Verena Hubertz (SPD) geeinigt. Konkret sollen Vermieter einen Teil der laufenden Kosten tragen, wenn sie neue Gas- oder Ölheizungen einbauen und diese ab 2029 mit Bio-Brennstoffen betrieben werden müssen. Ab dann greift eine vierstufige Biotreppe, die die Bundesregierung im neuen Gesetz verankert.
Ausgangspunkt des Problems ist die Wahlfreiheit für Vermieter. Anders als beim von der Ampel beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind sie mit der geplanten Reform an weniger Vorgaben gebunden. Bisher mussten sie nach einem Heizungstausch eine Anlage einbauen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Mit der Neuregelung dürften sie auch wieder Gas- oder Ölheizungen einbauen.
Aber: Ab 2029 gilt die Biotreppe. Die sieht in vier Stufen ansteigende Beimischungen von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vor. Der Nachteil: Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Bisher kann das Vermietern egal sein. Sie zahlen nur für Anschaffung und Einbau der Heizanlage. Die Betriebskosten gehen bisher komplett auf die Mieter. Das sei unfair, bemängelten Verbände. Die Bundesregierung reagiert jetzt. Auf den ersten drei der vier Stufen der Biotreppe müssen Vermieter die Hälfte der Kosten für den Bio-Anteil übernehmen. Das gilt sowohl beim Heizungstausch in Bestandsgebäuden als auch bei ab 2029 erstmals genutzten Neubauten.
Die Biotreppe startet 2029 mit einem Bio-Anteil von 10 Prozent. Bisher ist noch nicht bekannt, in welchen Schritten und auf welchen Maximalwert sich dieser Anteil erhöhen soll. Sicher ist nur, dass es vier Stufen gibt und die letzte ab 2040 gilt. Die Details werden wir erst im Gesetzesentwurf erfahren. Bisher hat sich die Koalition nur auf Eckpunkte verständigt.
Diese Kosten sollen nach der geplanten Regelung zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches gilt auch für die Kosten des CO2-Preises und der Netzentgelte.
Droht Mietern durch das Heizungsgesetz eine Kostenspirale?
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