Zu hohe Miete? Neue Reform soll Mieter besser schützen. So prüfen Sie Ihre Miete und fordern Geld zurück – Schritt für Schritt erklärt.
Viele Mieten liegen deutlich über dem erlaubten Niveau. Die Bundesregierung will Schlupflöcher schließen. Wie Sie prüfen, ob Sie zu viel zahlen – und sich konkret wehren können.
Geplant ist unter anderem, Ausnahmen von der Mietpreisbremse stärker zu begrenzen. Zudem sollen erstmals klare Regeln für möblierte Wohnungen gelten: Vermieter müssten künftig offenlegen, wie hoch der Möblierungszuschlag ist, und dürften dafür pauschal nur noch bis zu zehn Prozent der Nettokaltmiete verlangen. Auch das Alter der Möbel soll berücksichtigt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft sogenannte Indexmieten. Steigt die Inflation stark, sollen Mieterhöhungen künftig teilweise gedeckelt werden. Auch Kurzzeitmieten, die bislang oft genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen, sollen stärker reguliert werden – in der Regel auf maximal sechs Monate.
Zudem soll es Mietern erleichtert werden, eine Kündigung abzuwenden, wenn sie Zahlungsrückstände kurzfristig ausgleichen.
Dass der Handlungsbedarf groß ist, zeigen aktuelle Zahlen aus Berlin: Dort wurden zwischen April und Dezember 2025 insgesamt 339 Mietverträge von der Mietpreisprüfstelle untersucht. In 320 Fällen – also rund 94 Prozent – stellten die Behörden einen Verdacht auf eine unzulässig hohe Miete fest.
Die Zahlen sind zwar nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt, denn wer sich bei der Prüfstelle meldet, vermutet meist bereits eine zu hohe Miete. Dennoch zeigen sie, dass Mieter ihre Miete im Zweifel genau prüfen sollten.
In vielen deutschen Städten gilt die sogenannte Mietpreisbremse. Sie besagt: Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ergibt sich in der Regel aus dem örtlichen Mietspiegel.
Nach den Berliner Prüfungen lagen viele Mieten deutlich über dieser Grenze. In zahlreichen Fällen bestand sogar der Verdacht auf Mietwucher.
Juristisch wird unterschieden: Liegt die Miete mehr als zehn Prozent über der Vergleichsmiete, kann die Mietpreisbremse verletzt sein. Ab 20 Prozent spricht man von einer Mietpreisüberhöhung. Ab 50 Prozent kann unter Umständen sogar Mietwucher vorliegen – ein Straftatbestand.
Vermietern drohen dabei Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht überall und nicht für alle Wohnungen. Sie greift nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt – und auch dort gibt es mehrere Ausnahmen.
Dazu zählen Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden. Auch eine bereits hohe Vormiete kann eine Ausnahme darstellen. Zusätzlich dürfen Vermieter nach Modernisierungen Kosten teilweise auf die Miete umlegen.
Besonders häufig wird die Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen umgangen. Genau hier will die Bundesregierung künftig strengere Regeln einführen.
Wichtig ist: Selbst wenn eine Ausnahme vorliegt, muss der Vermieter auf Nachfrage offenlegen, warum die Mietpreisbremse nicht gilt. Mieter haben ein Recht auf diese Informationen.
Wer den Verdacht hat, zu viel Miete zu zahlen, sollte systematisch vorgehen. Experten von Mieterbund und Verbraucherzentralen empfehlen folgende Schritte:
Ein Konflikt über die Miethöhe kann das Verhältnis zum Vermieter belasten. Nach Analysen von Mietervereinen geht in vielen Fällen von Eigenbedarfskündigungen ein Streit über die Miete voraus.
Gerichte prüfen solche Fälle jedoch genau. Wird eine Kündigung nur vorgeschoben, um Druck auszuüben, kann sie unwirksam sein.
Trotz vieler Hinweise auf überhöhte Mieten werden Bußgeldverfahren bislang vergleichsweise selten eingeleitet. Die rechtlichen Hürden sind hoch, etwa weil Vermieter nachweislich eine Zwangslage ausgenutzt haben müssen.
Mehrere Bundesländer fordern daher strengere Regeln und höhere Bußgelder. Eine Expertenkommission soll dazu bis Ende des Jahres weitere Vorschläge vorlegen.
Mit dpa
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